Elternbund Hessen | ebh

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen hat sich die Bundesrepublik verpflichtet Inklusion umzusetzen. Mit der Novellierung des Hessischen Schulgesetzes hat es erhebliche Veränderungen an den Schulen in Hessen gegeben. Viele dieser Veränderungen sind notwendig und begrüßenswert. Allerdings bleibt vieles im Unklaren und / oder es fehlen die finanziellen Mittel.

Die Formulierungen im Hessischen Schulgesetz werden den Anforderungen an eine "inklusive Schule" nicht gerecht und lassen zu viel "Interpretationsspielraum“.

Inklusion betrifft das ganze Bildungssystem. Inklusive Bildung braucht verbindliche normative Rahmenvorgaben und ein gut organisiertes Netz von Ressourcen personeller und finanzieller Natur, sowie ein starkes und kompetentes Unterstützungssystem, unter anderem in Form von Beratung und Fortbildung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern.

Die Formulierungen im Hessischen Schulgesetz lassen befürchten, dass Inklusion nicht wirklich gewollt ist.

Wir wollen helfen, dass Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern zu ihrem Recht kommen und sie bei ihrem Wunsch nach inklusiver Beschulung unterstützen und begleiten.