Fulda Kreis

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Michael Busold (SPD): Für Kitas sind die Städte und Gemeinden im Landkreis Fulda verantwortlich, nicht jedoch der Landkreis. Neubauten von Kitas in der Stadt Fulda werden unseres Wissens barrierefrei errichtet, sind Umbauten notwendig, wird auf Barrierefreiheit geachtet, so gut wie möglich. Vermutlich wird dies in den anderen Städten und Gemeinden des Kreises ebenso gehalten. Bestandsbauten lassen sich nicht immer leicht umgestalten. Für den Bau von Schulen sind die Stadt Fulda und der Landkreis Fulda Schulträger und für die Bauten zuständig. Bauliche Barrierefreiheit ist eine langfristige Aufgabe und an den 28 Schulen in städtischer Trägerschaft befriedigend bis gut umgesetzt. Es gibt weiterhin Verbesserungsbedarf im Rahmen eines Schulumbau-Programms. Unseres Wissens nach werden Neubauten im Landkreis barrierefrei konzipiert. In Bestandsbauten ist es nach Aussage des Landrats nicht unbedingt ein Problem, Rampen oder auch bei Bedarf eine barrierefreie Toilette einzubauen, wenn diese benötigt werden. Bauliche Barrierefreiheit wird auch bei den Landkreisschulen nach und nach entstehen.

Thomas Hering (CDU): Die bauliche Barrierefreiheit der Kitas und Schulen im Landkreis Fulda ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir befinden uns bei der Umsetzung auf einem guten Weg und behandeln das Thema mit hoher Priorität. Dies wird auch durch hohe Investitionssummen verdeutlicht. In Form des Kreisausgleichsstocks konnte der Landkreis Fulda den Kommunen bisher eine Investitionsförderung von etwa 5 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Dabei lag der Schwerpunkt der Investitionen auf der Qualität in der Betreuung und der Barrierefreiheit.

Michael Wahl (DIE LINKE/Offene Liste): Die bauliche Barrierefreiheit in den Schulen des Landkreises Bedarf einer umfassenden Bestandsaufnahme. Eine Anfrage von uns 2009 ergab einen erheblichen Handlungsbedarf:

Wir beantragten daher folgendes:

Antrag: Umsetzung des neuen hessischen Schulgesetzes; hier Inklusion

Der Kreistag möge beschließen: zur Realisierung des neuen Anspruches für einen gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern müssen die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen in den Schulen geschaffen werden. Der Kreisausschuss wird aufgefordert den notwendigen Bedarf unter Einbeziehung der Sozialverbände für jede Schule zu ermitteln und eine entsprechende Konzeption zur Schaffung der Voraussetzungen zu erarbeiten und diese dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Vorlage sollte rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2012 erfolgen. Weiterhin sollte der Kreisausschuss einen Vertreter der Sozialverbände für die nächste Kreistagsitzung einladen, um einen Vortrag zum Thema Inklusion und die daraus entstehenden Anforderungen an die Schulen zu halten.

Begründung: Mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes wurde im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention ein Anspruch auf die Beantragung eines gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Kindern verwirklicht. Ob dem Wunsch nach gemeinsamem Unterricht mit nichtbehinderten Kindern (Inklusion) dann entsprochen wird, hängt aber von einer Entscheidung der Schulleitung und des Staatlichen Schulamts ab. Maßgeblich ist, ob an der Schule die räumlichen, sächlichen und personellen Möglichkeiten zur sonderpädagogischen Förderung der behinderten Kinder vorhanden sind. Insbesondere für die räumlichen Voraussetzungen ist der Landkreis zuständig. Auf eine Anfrage der LINKEN.Offenen Liste in der Kreistagsitzung am 22.Juni 2009, erstellte der Kreisausschuss eine Liste der Schulen im Hinblick auf Barrierefreiheit und Ausstattung mit Behindertentoiletten (Anlage), diese zeigt einen Teil der Handlungsnotwendigkeiten auf. Zur Erstellung der Konzeption sollten unbedingt die Sozialverbände einbezogen werden.

Der Antrag wurde abgelehnt. Die damalige Mehrheitsfraktion und der Landrat vertrösten den Kreistag mit dem Hinweis, bei anstehenden Baumaßnahmen werde man Zug um Zug die notwendigen Baumaßnahmen einleiten, was leider ohne eine umfassende Erörterung und Einbeziehung von allen Beteiligten und auch Betroffenen nur mangelhaft ausgeführt wird.

Bei den Haushaltsanträgen beantragten wir:

500.000,- Euro zusätzliche Mittel für barrierefreien Ausbau von Schulen

Deutschland hat im März 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben. Damit hat es sich verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen. Um unser Bildungssystem inklusiv umzugestalten brauchen wir neben einer besseren personellen Ausstattung vorab auch die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen.

In unserem gesamten Landkreis sind lediglich 4 Grundschulen, 2 Haupt- u. Realschulen, und eine Förderschule entsprechend barrierefrei umgebaut. (Stand 6/2009)

Das individuelle Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zum System der Regelschule muss im Landkreis Fulda umgesetzt werden. Hierfür sind langfristig alle Schulen entsprechend auszubauen und auszustatten.

Zunächst sollte je Planungsbezirk eine Schule pro Bildungsweg barrierefrei gestaltet werden.

Auch diese Initiative wurde abgelehnt

Weiterhin beantragten wir

Einstellung von Menschen mit Behinderung

Der Landkreis Fulda strebt bei der Besetzung aller Ausbildung- und Arbeitsplätze dauerhaft eine Quote von 10 Prozent für Menschen mit Behinderungen an. Hierbei sollen insbesondere Menschen mit starken Behinderungen berücksichtigt werden, die auf dem „Arbeitsmarkt“ besonders benachteiligt sind.

Begründung: Menschen mit starken körperlichen Behinderungen haben auf dem „Arbeitsmarkt“ oft keine Chance auf eine Ausbildungs- und Arbeitsstelle. Es gibt eine große Gruppe von Behinderten, die nicht die Voraussetzungen für den sogenannten zweiten Arbeitsmarkt erfüllen, aber auch den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes nur teilweise entsprechen. Diese Menschen mit Behinderungen werden oft von der Agentur für Arbeit in Berufsförderungswerken überbetrieblich ausgebildet. Nach der Ausbildung steht allerdings für diesen Personenkreis häufig die Arbeitslosigkeit und nach einem Jahr folgt die Unterstützung durch das Amt für Arbeit und Soziales. Private und öffentliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben nach § 71 SGB IX auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Der Landkreis Fulda sollte seiner sozialen Verantwortung gerecht werden und den Menschen mit Behinderungen eine Perspektive geben in dem er diese Quote deutlich übertrifft.

Wir werden in der neuen Wahlperiode einen erneuten Vorstoß entsprechend unserer Anfragen und Anträge aus den vergangenen Wahlperioden stellen.

Michael Busold (SPD): Da die städtischen Schulen und Kitas nur bedingt baulich erweiterungsfähig sind, sind zusätzliche Differenzierungs- und Therapieräume im Rahmen von Umwidmung von Räumen z.B. Hausmeister-wohnungen möglich. Es wird nicht möglich sein, jede Schule bzw. jede Kita mit allen zusätzlichen Differenzierungs- und Therapieräumen, sowie technischen Möglichkeiten auszustatten. Es wird gebündelt werden müssen, auch um Qualität zu sichern und ggf. Fachpersonal vorzuhalten. Wichtig erscheint uns jedoch, dass Kinder und Jugendliche möglichst schnell keine stundenlangen Fahrtzeiten mehr in Kauf nehmen müssen, um angemessen beschult werden zu können.

Thomas Hering (CDU): Wir konnten bereits viele Differenzierungs- und Therapieräume schaffen und auch in Zukunft sind zusätzliche Differenzierungsräume geplant. In den letzten fünf Jahren haben wir über 90 Mio. Euro in unsere Schulen investiert. Dieses Rekordniveau wollen wir auch in der kommenden Legislaturperiode beibehalten.

Michael Wahl (DIE LINKE/Offene Liste): Siehe Frage 1

Michael Busold (SPD): In der Stadt Fulda gibt es Sprachförderangebote in Kitas, in denen die Stadt Fulda Träger ist. Sinnvoll erscheint der Einsatz von mehrsprachigen Erzieherinnen und Erziehern. Die Stadt Fulda kann bereits im Ausbildungsbereich darauf hinwirken. Im übrigen Landkreis Fulda gibt es ebenso öffentliche und private Träger, auf die Kreistag und Stadtverordnetenversammlung keinen Einfluss haben. „Antragsberechtigt sind öffentliche, frei-gemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und frei-gemeinnützige Fortbildungsanbieter“, s. Landesprogramm Sprachförderung für Kinder in Kitas. Wir halten es für sehr wichtig, dass Kinder in mind. einer Sprache sicher zu Hause sind. Solange die Eltern ihre Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen, werden sie ihre Kinder kompetent muttersprachlich erziehen können. Deutsch erlernen die Kinder dann „nebenbei“. Wir sind uns sehr bewusst, dass es Kinder mit „weißen Sprachflecken“ gibt, d.h. dass sie sich weder

in der einen noch in der anderen Sprache richtig ausdrücken können und auch das Schreiben nur unzureichend beherrschen. Wir haben auch festgestellt, dass dies gerade bei Kindern der 2. oder 3. Migrationsgeneration vorkommt. Dies benachteiligt die betroffenen Kinder ungemein. Zum einen sind sie natürlich nicht in der Lage, dem Unterricht in der Schule zu folgen, zum anderen fehlen ihnen häufig die Worte, die Kinder ziehen sich zurück oder werden aggressiv und verhaltensauffällig, was u.U. teure Jugendhilfemaßnahmen nach sich zieht. Wir bedauern es sehr, dass vor etlichen Jahren der muttersprachliche Unterricht abgeschafft wurde. D.h. die Kinder von damals sind heute erwachsen, haben ihre eigene Muttersprache nicht weiterentwickeln und nur reduziert üben können. Sie können sich in der deutschen Sprache zwar ausreichend verständigen, aber keine Sprache mehr richtig an ihre Kinder weitergeben. Leider gibt es noch keine Kindergartenpflicht, wo dann alle Kinder gefördert werden könnten.

Thomas Hering (CDU): Derzeit führen wir das KISS Sprachscreening mit einer eigenen Sprachheilbeauftragten durch. In Zukunft wollen wir es weiter ausbauen.

Michael Wahl (DIE LINKE/Offene Liste): Leider werden nur vereinzelt von privaten Unternehmen Angebote gemacht. Da Bildung aber eine staatliche Aufgabe ist sehen wir hier die Kommunen und den Landkreis in der Pflicht.

Michael Busold (SPD): Finanziert wird die Arbeit der Frühförderstellen durch den örtlichen Sozialhilfeträger, Krankenkassen u.a. Unterstützt wird die Arbeit durch das Land Hessen und den LWV, beides keine Rehaträger. Örtlicher Sozialhilfeträger ist der Landkreis Fulda. Uns ist bekannt, dass Geld, das in Präventionsmaßnahmen gegeben wird, später um ein Vielfaches Kosten einspart. Es wäre zu überlegen, wie die Arbeit der Frühförderstelle übergangsweise fortgeführt werden kann.

Thomas Hering (CDU): Die Einführung einer Übergangszeit ist bereits im Fokus der Frühförderstelle und wird in Kooperation mit den Schulen im Landkreis Fulda bearbeitet. Auch die Arbeit der Antonius von Padua Schule und des Kompetenzzentrums für Sprache und Erziehung leisten hier ihren Beitrag.

Michael Wahl (DIE LINKE/Offene Liste): Das begrüßen und unterstützen wir.

Michael Busold (SPD): Die Ausstattung der Schulen mit Stellen für Schulsozialarbeit ist unzureichend und für uns schon seit langem Anlass zur Kritik. Hier ist gezielte Aufstockung erforderlich. §13 SGB VIII beschreibt die Jugendsozialarbeit, aber leider lässt sich hieraus nicht die Verpflichtung zur Schulsozialarbeit ableiten. Der Landkreis Fulda hat die Einsetzung von Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern bisher abgelehnt. Er hat damit argumentiert, dass Arbeitscoaches installiert wurden. An vielen Schulen in der Stadt sind Teilzeitstellen installiert.

Jetzt hat das Land Hessen die Stellen für UBUS (Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte) geschaffen. Wichtig ist es, dass die Angebote sich ergänzen und nicht in Konkurrenz gehen.

Thomas Hering (CDU): Der Landkreis Fulda möchte sein erfolgreiches Modell der Arbeitscoaches fortsetzen. Die UBUS Kräfte des Landes Hessen bilden mit den eigenen Angeboten des Landkreises einen ganzheitlichen Ansatz, den wir für den richtigen Weg halten.

Michael Wahl (DIE LINKE/Offene Liste): Hierzu gab es bereits mehrere Initiativen im Kreistag. Wir unterstützen die personelle und sachliche Stärkung der Schulsozialarbeit.

Michael Busold (SPD): In der Stadt Fulda wird ein aktueller Schulentwicklungsplan, der die Jahre ab 2019 abdecken soll, stets angemahnt und liegt noch nicht vor. Daher fehlt es an verlässlichem Datenmaterial, um eine Entwicklung abschätzen zu können. Allgemein gilt es jedoch die Inklusionsquote zu erhöhen und auch dem erweiterten Inklusionsbegriff Rechnung zu tragen. Nach unserer Einschätzung läuft der dreigliedrige Zuschnitt der Fuldaer Schullandschaft dem Inklusionsgedanken zuwider. Die von der SPD seit Jahren geforderte ganztägig arbeitende Gesamtschule ist unserer Auffassung nach besser geeignet, jedes Kind aufzunehmen und differenziert bestmöglich zu fördern.

Thomas Hering (CDU): Der Landkreis Fulda unterstützt die Schulen in vielfältiger Weise auf diesem Weg, insbesondere durch die Schaffung der baulichen Voraussetzungen.

Michael Wahl (DIE LINKE/Offene Liste): Hierzu verweisen wir auf unsere Initiative, die wir erneut im Kreistag einbringen werden. Gerne würden wir die Initiative mit Ihnen erörtern um sie ggf. zu ergänzen. Für uns ist wichtig, dass möglichst alle Beteiligten und auch Betroffene an einem Kreiskonzept zur Inklusion mitarbeiten.

Michael Busold (SPD): Für Schulbegleitung (Teilhabeassistenzen) nach SGB IX ist der örtliche Sozialhilfeträger zuständig. Die Stadt Fulda hat sich als Sonderstatusstadt entschieden, die Eingliederungshilfe in Eigenverantwortung durchzuführen. Dies betrifft Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung. Für Schulbegleitung nach dem SGB VIII sind die Jugendämter in Stadt und Landkreis Fulda zuständig. Dies betrifft Kinder, die seelisch behindert, bzw. von seelischer Behinderung bedroht sind. Kinder und Jugendliche mit entsprechender Voraussetzung haben einen Anspruch auf Schulbegleitung! Die Fachleistungsstunden sind anzupassen. Allerdings sehen wir es durchaus als Ziel im Rahmen der Inklusion an, dass Teilhabeassistenzen endlich sein können. Die Gewährung von Teilhabeassistenzen sind stets zu überprüfen, da viele Kinder und Jugendliche Fortschritte machen und möglicherweise nach einiger Zeit keine Begleitung mehr benötigen.

Thomas Hering (CDU): Das Angebot erfolgt bedarfsgerecht ausgerichtet an den Schülerinnen und Schülern.

Michael Wahl (DIE LINKE/Offene Liste): Teilhabeassistenzen sind eine wichtige Voraussetzung zur Inklusion. Hierzu müssen mehr Mittel bereitgestellt werden. Auch halten wir eine stärkere Gewährung von persönlichen Budgets für dringend notwendig.

Michael Busold (SPD): Für den Landkreis Fulda sind drei ergänzende unabhängige Teilhabeberatungen aktiv, “Gemeinsam leben, gemeinsam lernen“ in Künzell, der Blinden- und Sehbehindertenbund in Fulda, sowie die EUTB Vogelsbergkreis, die einige Kommunen im Landkreis Fulda mitbetreut. Die Beratungsstellen arbeiten teilweise auch mobil. Das Staatliche Schulamt Fulda hält ein Beratungsangebot „Sonderpäd. Förderung und Inklusion“ vor. Der Verein „Eine Schule für alle“ kann Eltern, Kinder und Jugendliche ebenfalls beraten.

Thomas Hering (CDU): Im Landkreis Fulda bestehen bereits verschiedene Angebote, die der Landkreis unterstützt.

Michael Wahl (DIE LINKE/Offene Liste): Uns ist eine solche Stelle nicht bekannt, werden uns danach erkundigen. Wir sind der Auffassung, dass eine solche Stelle, wenn noch nicht vorhanden, in Verbindung mit der neuen ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstelle (EUTB) organisiert werden könnte.