Fulda Stadt

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Margarete Hartmann (CDU): Bauliche Barrierefreiheit ist in allen städtischen Kitas gegeben. Bei Neubauten wird dies selbstverständlich auch beachtet. Auch an den Schulen des Schulträgers Stadt Fulda ist die Barrierefreiheit schon relativ gut umgesetzt. So ist eine oder mehrere Schulen in jeder Schulform in der Lage, Kinder mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung zu beschulen. An manchen Grundschulen ist eine vollständige Umsetzung der baulichen Barrierefreiheit aufgrund baulicher Begrenzungen bzw. Auflagen des Denkmalschutzes in historischen Gebäuden nicht möglich.

Deborah Müller-Kottusch (DIE GRÜNEN): Die Schulen des Kreises wurden und werden grundlegend energetisch saniert, veränderte Bedarfe und Nutzungsverhalten für Räume, Flure und Außengelände wurden hierbei nach allen Möglichkeiten berücksichtigt.

Margarete Hartmann (CDU): Alle Kitas haben zusätzlich mindestens einen Differenzierungsraum, teilweise auch Pädagogikraum genannt. Bei Neubauten wird dies selbstverständlich auch beachtet. Bei allen größeren Baumaßnahmen an den Fuldaer Schulen erhalten die betroffenen Schulleitungen einen Fragebogen zur Schulentwicklungen, in dem u.a. auch die notwendigen Platz- und Raumbedarfe im Rahmen der Inklusion abgefragt werden. Außerdem wird in diesem Zusammenhang auch die Barrierefreiheit geprüft und der betroffene Bauabschnitt – soweit dies möglich ist – auch entsprechend ertüchtigt. Bei geplanten Schulneubauten oder Ergänzungsbauten werden die inklusiven Erfordernisse bereits in den Planungen berücksichtigt und die erforderliche Raumkapazitäten geschaffen. So werden nach und nach an allen Schulen, an denen es möglich ist, die Barrierefreiheit und die für die Inklusion notwendigen Räumlichkeiten geschaffen.

Deborah Müller-Kottusch (DIE GRÜNEN): siehe Frage 1

Margarete Hartmann (CDU): Wir nutzen in allen Einrichtungen, in denen dies aufgrund der Fördervoraussetzungen möglich ist, ein Förderprogramm des Bundes „Sprach-Kitas“ und setzen in diesen zusätzlich zum sonstigen Personalschlüssel ½ Fachkraft mit dem Schwerpunkt sprachliche Bildung ein. Dies ist in 11 von 16 städtischen Einrichtungen der Fall. In den übrigen Einrichtungen haben wir auch Mitarbeiter*innen mit Stunden für diese Aufgabe freigestellt. Die Einrichtungen werden durch eine Fachberatung, die bei uns mit 50% beschäftigt ist, begleitet. Insofern sind wir gut aufgestellt. Um den geringen Deutschkenntnissen vieler Eltern zu begegnen, können die Kitas für besondere Elterngespräche zudem auf Sprachmittler*innen zurückgreifen, die sonst auch ergänzend im Gruppendienst eingesetzt sind, um Kindern mit geringen Deutschkenntnissen in der Anfangszeit zu helfen. Wir ermutigen die Eltern, durchaus zu Hause vorrangig die Muttersprache zu sprechen, weil es für die sprachliche und kognitive Entwicklung von großer Bedeutung ist, in einer Sprache (in der Regel die Herkunfts- oder Muttersprache) sicher zu sein. Die deutschen Sprachkenntnisse werden in der alltagsintegrierten Sprachförderung in der Kita geschult und erweitert.

Deborah Müller-Kottusch (DIE GRÜNEN): Für die Stadt: Wir messen der Sprachförderung in den Kitas einen hohen Stellenwert zu. Um Chancengleichheit zu gewährleisten, sollten Kinder mit Beeinträchtigungen entsprechend gefördert werden. Bereits vor dem Eintritt in die Schule sollte in der frühkindlichen Bildung eine altersgerechte Sprachentwicklung ermöglicht werden. Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel der Welt ist“ wurde bereits vor Jahren die Sprachförderung auch in Fuldas Kitas ausgebaut. Die Maßnahmen zur Sprachförderung durch Verstärkung der Kita-Teams mittels zusätzlicher Fachkräfte und die zusätzliche Sprachheilberatung (Durchführung des Kindersprachscreenings KISS) sind ganz im Sinne unserer Bildungspolitik.

Margarete Hartmann (CDU): Diese Frage fällt nicht in die Zuständigkeit der Stadt Fulda, da die Früherkennung und Frühförderung nach § 46 SGB IX eine Leistung der Eingliederungshilfe ist, für die allein der Landkreis Fulda gemäß HAG-SGB IX zuständig ist. Inhaltlich ist zumindest festzustellen, dass § 1 der Frühförderungsverordnung den Personenkreis auf „noch nicht eingeschulte Kinder“ begrenzt. D.h. der Rahmen ist rechtlich klar geregelt.

Deborah Müller-Kottusch (DIE GRÜNEN): Eine Förderung auslaufend zu gestalten, eingebettet in das neue Umfeld eines Kindes erachten wir für sinnvoll. Dies ist natürlich stets im Einzelfall zu prüfen und richtet sich nach den tatsächlichen Bedarfen eines Kindes / einer Familie.

Margarete Hartmann (CDU): Wir haben an allen städtischen Haupt-, Real- und Förderschulen (LH) Jugendförderung an Schulen als Konzept der Schulsozialarbeit etabliert mit einem Stellenumfang zwischen 0,5 – 0,75 je Schule. Dies ist mit den Schulleitungen abgestimmt und wird allseits als angemessen bewertet. Mit dieser kommunalen Leistung ergänzen wir die sozialpädagogische Expertise an den Schulen (u.a. UBUS) sowie andere Fachstellen, die aus dem SGB II heraus in Verantwortung des Landkreises in Schulen im Übergang Schule-Beruf eingesetzt sind.

Deborah Müller-Kottusch (DIE GRÜNEN): Die Kreistagsfraktion forderte in den vergangenen Jahren regelmäßig den aktiven Einstieg des Kreises in das Thema Schulsozialarbeit. Die Stadtfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN haben in den vergangenen Jahren den Ausbau der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter bereits mehrfach gefordert. – hier gibt es aus unserer Sicht durchaus noch Nachbesserungsbedarf.

Margarete Hartmann (CDU): Schon heute kann allen Eltern, die eine inklusive Beschulung für Ihr Kind wünschen, eine Schule vorgeschlagen werden, an der dies möglich ist. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und auch im Rahmen der notwendigen Baumaßnahmen im Zuge des angedachten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter wird sich das Angebot sukzessive verbessern. Zu bedenken ist jedoch, dass sich viele Eltern ganz bewusst für eine Beschulung ihres Kindes in einer gut ausgestatten Förderschule entscheiden, die über eine große Erfahrung und Expertise bei der Beschulung von beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen verfügt. Diese Wahlmöglichkeit wurde den Eltern bewusst gegeben und wird von uns respektiert und sichergestellt.

Deborah Müller-Kottusch (DIE GRÜNEN): Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist es eine Notwendigkeit die Schulentwicklungsplanung dahingehend inklusiv zu gestalten, dass alle möglichen Formen einer inklusiven Beschulung ermöglicht werden können.

Margarete Hartmann (CDU): Sowohl über SGB VIII als auch SGB IX stellen wir THA in und an Schulen sicher. Hierzu setzen wir freie Träger der Jugendhilfe ein, die je nach Bedarf des Kindes mit einem unterschiedlichen Stundenkontingent in den Schulen eingesetzt sind. Dabei wird grundsätzlich nicht zwischen Unterricht, Pausen oder Mittagsbetreuung unterschieden, sondern danach, in welchen Situationen das Kind eine THA benötigt. Im Rahmen des SGB VIII greifen wir hierbei im Sinne einer „emanzipatorischen“ Unterstützung nahezu ausschließlich auf sozialpädagogische Fachkräfte zurück, im SGB IX mit einem höheren Anteil an pflegerischen und betreuenden Tätigkeiten werden auch andere (Fach-)Kräfte eingesetzt. D.h. was jetzt schon funktioniert, kann auch bei einer Erweiterung der Anwesenheit von Kindern in Schule umgesetzt werden. Insofern sehen wir uns gerüstet und sind ja auch schon in Schulen tätig, die mehr oder weniger umfänglich Ganztagsschule sind.

Deborah Müller-Kottusch (DIE GRÜNEN): Die Schulbegleitungen und Teilhabeassistenzen werden auf Antrag der Kindseltern eingerichtet, ihre Ausführung wird von freien Trägern übernommen. Für das Haushaltsjahr 2021 wurde seitens der Stadtfraktion sowohl ein Antrag auf "Erweiterung von Schulpsychologischer Beratung“ als auch ein Haushaltsantrag zum Ausbau des „Pakt für den Nachmittag“ für alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen von Bündnis90/DIE GRÜNEN gestellt. Grundvoraussetzung für sprachliche Förderung sind zunächst ausreichende Betreuungsangebote und Ganztagsangebote in den von der Elternschaft gewünschten Profilen.

Margarete Hartmann (CDU): In der Region gibt es zwei EUTB (eine direkt im Stadtgebiet, die andere im nahen Umkreis). Zudem hat die Stadt selber auch in der Fachstelle Vielfalt und Teilhabe eine Mitarbeiterin (75%) mit dem Schwerpunkt Inklusion beschäftigt, die u.a. auch die Geschäftsstelle für den Beirat der Menschen mit Behinderung innehat. Diese ist ansprechbar auch für Bürger*innen und leistet eine Erst- oder Verweisberatung. Wir sehen uns auch hier gut aufgestellt und erkennen derzeit keine Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus.

Deborah Müller-Kottusch (DIE GRÜNEN): Über die Internetseite „inklusions-kompass-fulda.de“ kann eine gezielte Suche gestartet werden. Hier verbirgt sich eine Datenbank von Beratungs-, Unterstützungs- und Vernetzungsangeboten zum Thema Inklusion.