Kassel Kreis

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Dr. Bärbel Mlasowsky (Freie Wähler): In Zierenberg wird gerade ein neuer Kindergarten gebaut, so dass die Barrierefreiheit damit zu 100 % gewährleistet ist. An den Zierenberger Schulen ist dies noch nicht so, allerdings besteht in beiden Schulen die Möglichkeit, bei Bedarf die Verteilung der Kassenräume zu steuern, so dass dann bei Bedarf für betroffene Kinder Barrierefreiheit besteht.

Andreas Mock (CDU): Bei den neugebauten Kindergärten und Schulen in Baunatal halte ich die Barrierefreiheit für gut, da wir im Kreistag und im Stadtparlament auf die Gewährleistung der Barrierefreiheit achten. Bei den älteren Gebäuden gibt es sicherlich Verbesserungsbedarf. Auf weitere Modernisierungen im Altbestand werden wir deswegen auch in Zukunft drängen.

Manuela Strube (SPD): Ein gutes Lernumfeld ist für Kinder mit und ohne Handicap wichtig! Daher haben wir in den letzten 15 Jahren rund 260 Mio. Euro in unsere Schulstandorte investiert. Die Schulen sind schöner geworden und laden auch am Nachmittag zum Lernen, zum Spielen und zur Freizeitgestaltung ein. Mit einem Bauprogramm sorgen wir für weitere Renovierungen, natürlich mit modernen Baustandards, wie Barrierefreiheit. Im Haushalt 2021 des Kreises sind weitere 76,7 Mio. Euro bis 2024, insbesondere für unsere Grundschulen und Sporthallen vorgesehen. Bei der vergleichenden Prüfung der Landkreise ist herausgekommen, dass der Landkreis Kassel angeblich zu viel in Schulen investiert. Das nehmen wir als Lob! Die Verantwortung über die weitere bauliche und räumliche Entwicklung der Kindertagesstätten im Landkreis Kassel liegt bei den kreisangehörigen Kommunen. Für die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten an Kindertagesstätten gab es ein Förderprogramm des Bundes, das vom Land Hessen verwaltet wurde. Leider reichte das Budget für die Bedarfe in den Kommunen nicht aus. Wir hatten versucht gemeinsam mit den Bürgermeistern im Landkreis Kassel ein Sonderprogramm aufzulegen, um den Kommunen helfen zu können. Diese Initiative wurde von der Aufsichtsbehörde Regierungspräsidium Kassel abgelehnt.

Monika Woizeschke-Brück (DIE GRÜNEN): In Hessen gilt sein Mai 2012 die „Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schüler*innen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB)“. An Schulen sollen für die inklusive Beschulung sukzessive die räumlichen und sächlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Einschätzung ist, dass der Landkreis Kassel als zuständiger Schulträger der für Planung, Bau, Sanierung und Instandhaltung von Schulen zuständig ist, dafür gesorgt hat, dass zumindest die Erdgeschosse fast aller Schulen barrierefrei zugänglich sind. In den sanierten Schulen sind Lifte eingebaut worden. Viele Schulen, v.a. Grundschulen haben noch keine Aufzüge, was für die uneingeschränkte Teilhabe an dem kompletten Bildungsangebot notwendig wäre. Sinnesbeeinträchtigte müssten stärker berücksichtigt werden, die Akustik in den Klassenräumen sollte noch stärker in den Fokus rücken. Für die kommunalen Kindertagesstätten im Landkreis Kassel sind die jeweiligen Kommunen zuständig. Daher hängt Ausbau, Ausstattung und Gebührenfreiheit von der finanziellen Situation der einzelnen Kommune ab. Die durch rechtliche Auflagen des Landes entstandenen Kosten können durch Zuschüsse bisher leider nicht überall zur Kostendeckung beitragen. Hier wird die Schere in der Leistungsfähigkeit auch zu einer Schere in der Attraktivität und Qualität zwischen den Kommunen. Neubauten werden grundsätzlich barrierefrei gebaut.

 

Dr. Bärbel Mlasowsky (Freie Wähler): Bei der Bereitstellung von zusätzlichen Therapieräumen wird es in den bestehenden Einrichtungen schwierig, weil ein entsprechendes Angebot nicht besteht. Umbauten und Anbauten sind nicht ohne erhebliche Kosten und in Kürze umsetzbar. Da ich aber da keine genaueren Informationen habe, wie hoch der Bedarf ist und wie hoch die notwendigen Finanzmittel sind, kann ich im Moment leider weiter nichts dazu sagen.

Andreas Mock (CDU): So schnell wie möglich. Es gibt gute Beispiele, wie die IGS Kaufungen, die diese Raumkonzepte bereits erfüllt. Wir müssen im Kreistag immer wieder darauf achten, dass diese Raumkonzepte umgesetzt werden und das Thema auch zeitlich beschleunigen.

Manuela Strube (SPD): In die genannten Bauprogramme an Schulen sind die Bedarfe an Differenzierungs- und Therapieräumen eingeflossen. Allerdings wird es noch dauern, bis die Bedarfe an allen Schulen im Landkreis umgesetzt sind. Der Landkreis steht aber in engem Austausch mit den Schulleitungen und wir versuchen, die Bedarfe so schnell wie möglich umzusetzen.

Monika Woizeschke-Brück (DIE GRÜNEN): Der Landkreis Kassel nimmt seine Schulträgeraufgaben ernst und erweitert Schulen sukzessive um Räumlichkeiten für den Ganztag (Mensen, Freizeiträume, multifunktionale Räume etc.), in enger Abstimmung mit den Schulleitungen vor Ort. Es wäre anmaßend eine Jahreszahl zu nennen, bis zu der alle neuen Anforderungen an die Raumkonzepte verwirklicht sein sollen. Natürlich fordern und unterstützen DIE GRÜNEN, dass der Fachbereich ‚Schule und Bildung‘ finanziell eine hohe Priorität hat. Der Kreis beteiligt sich seit 2018/2019 als Schulträger am „Pakt für den Nachmittag“ (PfdN), der Einführung von Ganztagsangeboten für die Schüler*innen der schulischen Grundstufen. Voraussetzung ist allerdings ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz – diese Entscheidung steht bei den meisten Schulen noch aus. In diesem Pakt übernehmen das Land Hessen und der Landkreis Kassel als Schulträger gemeinsam die Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot.  Hierdurch soll die Bildungsgerechtigkeit vergrößert, individuelle Förderung ausgebaut und ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden, indem Eltern modular eine Betreuungszeit zwischen 7.30 und 17 Uhr nutzten können. Wir würden eine Ausweitung der kostenlosen Betreuungszeiten begrüßen - eine Beitragsfreiheit bis 14.30 Uhr ist zu kurz. Es darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein, ob Kinder und Jugendliche – ihren Bedürfnissen entsprechend - an Angeboten aus den Bereichen Sport, Kultur, Musik, Kreativität, soziales Lernen, Natur uvm. teilnehmen können. Bei Neu- oder Anbauten von Kindertageseinrichtungen sollte noch mehr darauf geachtet werden, dass das Raumangebot ‚großzügig‘ bemessen ist um Platz für therapeutische Angebote, Körperpflege und Förderung in Kleingruppen zu haben. Dies gilt auch für erforderliche Differenzierungsräume, die nötig sind, um Gruppengrößen für Kinder mit Integrationsbedarf regelgemäß einteilen zu können.

Dr. Bärbel Mlasowsky (Freie Wähler): Sprachförderung wegen Mehrsprachigkeit ist im Kindergarten und auch in der Schule kein wirkliches Problem, kleine Kinder lernen meist problemlos deutsch auch als Zweitsprache. In der Zierenberger Schule gibt es zusätzlich sog. NDHS-Gruppen, in denen zusätzlich durch LehrerInnen die Sprache und das Wissen zu anderen Hauptfächern gezielt gefördert werden.

Andreas Mock (CDU): Die Sprachförderangebote in Baunatal sind für die dort ansässigen Einwohner ausreichend.

Manuela Strube (SPD): Als Landkreis sind wir Schulträger. Die Kitas liegen in der Verantwortung unserer Städte und Gemeinden.

Monika Woizeschke-Brück (DIE GRÜNEN):  Nach Einschätzung der GRÜNEN wird im Landkreis Kassel für Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse (mit und ohne Migrationshintergrund) größtenteils über das Landesprogramm Sprachförderung (Kinderförderung und Fortbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte) in Anspruch genommen. Interkulturalität beginnt in der Kita. Dabei geht es natürlich nicht nur um die mehrsprachige Entwicklung, sondern um Spiel- und Lernarrangements, die kulturelle Vielfalt schon in Kindertagesstätte erlebbar zu machen. Auch der familiäre Hintergrund des einzelnen Kindes sollte berücksichtigt und, wenn möglich, einbezogen werden. Falls das Thema noch nicht in allen Kitas berücksichtigt wird, sollten Fortbildungen dazu angeboten werden.

Dr. Bärbel Mlasowsky (Freie Wähler): Da die Schulen dem Landkreis unterstellt sind, ist das nicht Aufgabe der Kommune. Um zu einer Finanzierung Stellung zu nehmen, müssten Sie zunächst einmal sagen, in welcher Größenordnung Finanzmittel für eine solche zusätzliche Förderung über das hinaus, was die Schule schon anbietet, aufgebracht werden müssten.

Andreas Mock (CDU): In den Einzelfällen in denen dies sinnvoll ist, könnte ich mir eine Unterstützung und Finanzierung vorstellen.

Manuela Strube (SPD): Das wäre wünschenswert. Wir können es jedoch finanziell nicht stemmen, weil es eine „freiwillige Leistung“ wäre. Weniger als 1 % unseres Gesamthaushaltes stehen für „freiwillige Leistungen“ zur Verfügung und damit unterstützen wir wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen.

Monika Woizeschke-Brück (DIE GRÜNEN): Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ist zuständig für das freiwillige Angebot einer flächendeckenden Frühförderung bei Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsstörungen und „fördert den fachübergreifenden und interdisziplinären Handlungsansatz“ gemeinsam mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen. Es handelt sich hier – laut Ministerium – um ein Gesamtsystem aus Frühförderstellen, Sozialpädiatrischen Zentren, neurologische wie Kinder- und Jugendpsychiatrische Spezialambulanzen, Kinderärzt*innen, medizinische Therapeut*innen, Erziehungsberatungsstellen, Kindertagessstätten und vorschulische Einrichtungen. Es wäre sinnvoll, wenn das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gemeinsam mit dem Kultusministerium eine stundenweise Finanzierung einer Fachkraft der Frühförderstelle für die Übergangszeit in die 1. Klasse übernehmen und ein diesbezüglicher Antrag von den GRÜNEN in den Landtag eingebracht würde. Die Möglichkeiten des Landkreises müssten geprüft werden.

Dr. Bärbel Mlasowsky (Freie Wähler): Da ich die Schulsozialarbeit an der Zierenberger Schule kenne und auch das außerordentliche Engagement über die Arbeit hinaus, kann ich stolz sagen, dass hier sehr gute Arbeit geleistet wird.

Andreas Mock (CDU): Die Ausstattung mit Sachmitteln halte ich für ausreichend. Dank der UBUS Kräfte des Landes Hessen halte ich auch die Personalabdeckung für gut. In der ein oder anderen Landkreis Grundschule würde ich mir aber noch eine Stelle für die Schulsozialarbeit wünschen.

Manuela Strube (SPD): Schulsozialarbeit ist leider vom Land Hessen nicht als kommunale Pflichtaufgabe anerkannt. Gleichwohl haben wir im Landkreis Kassel schon sehr früh die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit erkannt, weil sie für ein friedliches Miteinander an unseren Schulen sorgt. Die Sozialarbeit in der Schule ist ein zukunftsweisendes Konzept, das der Landkreis Kassel bereits seit mehreren Jahren finanziert und fachlich erfolgreich etabliert hat. Dafür werden eigene Haushaltsmittel von mehr als einer Million Euro aufwendet. Die Kreis-SPD wird auch zukünftig, trotz unserer begrenzten finanziellen Kapazitäten, für eine ausreichende flächendeckende Schulsozialarbeit sorgen. Gerade kürzlich hat der Kreistag auf SPD-Antrag zwei weitere Stellen für Schulsozialarbeit an unseren Berufsschulen beschlossen. Nach wie vor ist es jedoch unverständlich, dass es keine finanzielle Beteiligung für die hilfreiche Schulsozialarbeit durch das Land Hessen gibt.

Monika Woizeschke-Brück (DIE GRÜNEN): Die GRÜNEN beurteilen die Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeiter*innen als zu gering. Der Landkreis Kassel sollte zusätzliche Gelder bereitstellen, um als ersten Schritt an Schulen – die einen besonders hohen Bedarf melden – die Stunden flexibel aufstocken zu können. Wir streben eine stärkere Vernetzung zu den weiteren örtlichen Trägern der Jugendarbeit an, um auch außerhalb der Schule eine zugehende Jugendarbeit zu ermöglichen. Kommunen, die hier schwach aufgestellt sind oder in denen sich ein besonderer Brennpunkt etabliert hat, wollen wir mit mehr Streetworker*innen-Stellen unterstützen, sog. "Streetworking on demand". Einen entsprechenden Antrag haben wir im Kreistag bereits gestellt.

Dr. Bärbel Mlasowsky (Freie Wähler): Da verstehe ich die Frage nicht, wir haben eine funktionierende inklusive Schullandschaft. Betroffene SchülerInnen erhalten mehrere Stunden am Tag im regulären Unterricht eine zusätzliche Betreuungsfachkraft zur Seite gestellt.

Andreas Mock (CDU): Ich würde mir gerade im Förderschulbereich einen gemeinsamen Schulentwicklungsplan mit der Stadt Kassel wünschen, um die Synergieeffekte zu erzeugen. In einigen Bereichen, gerade was den Förderbedarf „Lernen“ angeht, ist die inklusive Schullandschaft schon gut entwickelt. In anderen Bereichen gibt es noch Entwicklungsbedarf.

Manuela Strube (SPD): Der Landkreis Kassel arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung der inklusiven Bildung in den allgemeinen und beruflichen Schulen im Rahmen der inklusiven Schulbündnisse. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass für jeden Förderschwerpunkt ein stationäres Angebot entweder im Landkreis oder in Kooperation mit anderen Trägern vorgehalten wird. Die Sicherung und der Erhalt der aufgebauten Förderstrukturen bleibt ein wesentliches Anliegen im Interesse der Kinder und Jugendlichen mit einem Anspruch auf Unterstützung bei Beeinträchtigungen.

Monika Woizeschke-Brück (DIE GRÜNEN): Der Landkreis Kassel sollte für die weitere Schulentwicklungsplanung immer die Expertise des Projektbüros Inklusion beim HKM bzw. der Fachberater*innen vor Ort in Anspruch nehmen, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der schulischen Bildung umzusetzen. Zudem sollten bei der Schulentwicklungsplanung alle regionalen Akteur*innen zum Thema Inklusion beratend mit einbezogen werden. Sehr interessant ist die ‚Ganzheitliche Schulentwicklungsplanung und Digitalisierungsstrategie für Bielefelder Schulen‘. Diese Schulentwicklungsplanung könnte eine konzeptionelle Grundlage für den Landkreis Kassel sein. Schulentwicklungsplanung muss noch mehr interkommunal und regional gedacht werden, die besondere Lage der Stadt Kassel im Landkreis und die Vernetzungen an den Kreisrändern in andere Bundesländer und Landkreise erfordert hier ein Höchstmaß an Kooperation. Hier sehen wir noch Luft nach oben bei den entsprechenden Akteuren.

Dr. Bärbel Mlasowsky (Freie Wähler): Wir haben bereits eine funktionierende inklusive Schullandschaft. Betroffene SchülerInnen erhalten mehrere Stunden am Tag im regulären Unterricht eine zusätzliche Betreuungsfachkraft zur Seite gestellt. Es gibt zwischen beiden Varianten auch eine Grauzone, um die man sich kümmern muss. Also Inklusion bedingt ja, aber zum Wohl und im Einvernehmen mit den Betroffenen. Bezüglich der Forderung der Inklusion aller Schüler sehe ich das etwas differenzierter. Nach einem Gespräch über Inklusion mit den Elternvertretern der Baunataler Werkstätten war deren Forderung nicht, alle in der freien Wirtschaft unterzubringen, sondern vielmehr der Wunsch, in der Einrichtung zu bleiben, weil die Einzelnen dort viel mehr geschützt sind und auch die Infrastruktur auf diese Menschen deutlich besser abgestimmt ist, als dies in der freien Wirtschaft – vor allem bei kleineren Firmen – möglich wäre und ist.  Es bestand allerding der Wunsch nach mehr Fachkräften, die Wissen und Können vermitteln, mit einem entsprechenden Einfühlungsvermögen für die Handicaps der Einzelnen.

Andreas Mock (CDU): Dies kann ich nur für die Stadt Baunatal beantworten und dort ist die Schulbegleitung gut aufgestellt.

Manuela Strube (SPD): Selbstverständlich kommen wir als zuständiger Sozialhilfeträger unserem gesetzlichen Auftrag nach im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten für einen Schulbegleiter zu übernehmen – freiwillige zusätzliche Angebote sind uns leider nicht möglich. Landkreise haben keine eigenen Steuermittel, sondern sind von den Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich und der von den kreisangehörigen Kommunen zu leistenden Kreis- und Schulumlage abhängig. Daher stehen uns nur Mittel für die gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung und selbst hier reichen die Mittel nicht aus, da Bund und Land häufig nicht die Mittel zur Verfügung stellen, die notwendig wären, um eine Aufgabe aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes zu erfüllen. Sozialpolitisch ist die UN-Behindertenrechtskonvention uneingeschränkt zu unterstützen, stellt aber die Kommunen vor Herausforderungen. Bund und Länder sind gemeinsam verpflichtet, Zuständigkeiten und Finanzierungen eindeutig zu klären. Inklusion darf keine Frage der Kassenlage auf kommunaler Ebene sein. Aus unserer Sicht ist hier Kai Klose als hessischer Minister für Soziales und Integration gefordert, für einen einheitlichen Standard, auch im Hinblick auf die Bezahlung der Teilhabeassistentinnen und -assistenten, zu sorgen.

Monika Woizeschke-Brück (DIE GRÜNEN): Schulbegleitung (oder auch Schulhelfer, Schulassistenz, Integrationshelfer, Integrationsassistenz genannt) ist eine Eingliederungshilfe eine „Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung“. Nach §§ 53 und 54 SGB XII ist für Kinder mit körperlicher, kognitiver oder geistiger Behinderung das Sozialamt zuständig und für Kinder mit seelischer Behinderung (oder die davon bedroht sind) nach § 35 a SGB VIII das Jugendamt. Festgelegte Stundensätze für genehmigte Teilhabeassistenzen werden dann vom Landkreis Kassel an Vereine (wie z.B. VKM – Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. in Hofgeismar) überwiesen, die dann Schulassistent*innen vermitteln. Es ist nicht vorgeschrieben, wie hoch die Stundenlöhne der Assistenzkräfte dann tatsächlich sind, das entscheidet jeweils der Verein, über den die Kräfte eingestellt sind. Es wäre sinnvoll, wenn der Landkreis Kassel einheitliche Regelungen bezüglich der Lohn-Mindestsätze mit den Vereinen treffen würde. Der Stellenwert von Teilhabeassistent*innen im Schulalltag steigt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur inklusiven Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen oder auch sozial-emotionalen Behinderungen und unterstützen sie individuell, entsprechend ihrer Lebens- und Lernphasen. Etwa die Hälfte von ihnen sind in pädagogischer Arbeit ‚ungelernte‘ Schulassisten*innen, die anderen Beschäftigten haben eine pädagogische, therapeutische oder medizinisch-pflegerische Qualifikation. Die Schwierigkeit ist, überhaupt geeignete Fachkräfte zu finden die in diesem Bereich tätig sein wollen und bereit sind, meist relativ niedrige Stundensätze zu akzeptieren. Viele Schulassisten*innen sind auf Unterstützung durch Lehrkräfte und Sozialpädagogische Fachkräfte und auf die Zusammenarbeit innerhalb multiprofessioneller Klassen- bzw. Schulteams angewiesen. Für den kollegialen Austausch müsste allerdings für die Schulen ein verbindlicher, regelmäßiger zeitlicher Rahmen (der mit der Anrechnung als Arbeitszeit hinterlegt ist!) geschaffen werden, wofür in der Regel die Stellenressourcen fehlen. „Keine einschlägigen Vorstrafen“ als Mindest-Qualifikation der Teilhabeassistenz reicht absolut nicht! Zumindest benötigen die Teilhabeassistent*innen verbindlich eine Basisqualifikation, wie sie beispielsweise die ‚Lebenshilfe, Landesverband Hessen e.V.‘ anbietet (Seminarbausteine: 1. Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung von Schulbegleitung, 2. Beziehung gestalten durch vertrauensvolle Kommunikation, 3. Die Rolle als Schulbegleiter*in, 4. Umgang mit herausforderndem Verhalten). Allerdings ist dieses nur eine kleine ‚Basisqualifikation‘, also ein ‚Tropfen auf den heißen Stein‘. Es ist eine komplizierte Thematik!

Sinnvoll erscheint den GRÜNEN der Ansatz von Frau Dr. Dorothea Terpitz, Kassel 6.10.2016 (Kasseler Bündnis Inklusion e.V., Informationsveranstaltung Schulassistenz, PPP, S. 26):

„Poolbildung

Vorstufe: Alle Schulassistenzen an einer Schule von einem Assistenzträger

  • Vorteil: Leichtere Organisation (z.B. in Vertretungsfällen)
  • Nachteil: Kein individuelles Wunsch- und Wahlrecht – darauf besteht ein Rechtsanspruch

Ungeklärtes Vergabeverfahren

Diskussion: Statt mehrerer Individualhelfer (in einer Klasse) eine Fachkraft (für die ganze Klasse).

  • Vorteil: geringere Kosten / höhere Qualität / inklusiver Ansatz
  • Nachteil: Braucht Freiwilligkeit beim Verzicht auf Individualrecht,

stößt z.B. bei sinnesbeeinträchtigten Schüler*innen an Grenzen.“

Über diesen Ansatz sollte nachgedacht werden.

Dr. Bärbel Mlasowsky (Freie Wähler): Nein das gibt es nicht, dazu ist die Kommune zu klein.

Andreas Mock (CDU): In der Stadt Baunatal gibt es hinreichend Beratungsstellen. 

Manuela Strube (SPD): In der November-Kreistagssitzung 2020 wurde auf Initiative von SPD und Grünen ein Antrag verabschiedet, der den Verein „Kassler Bündnis für Inklusion e.V.“ mit 20.000 Euro im Jahr 2021 unterstützt. Weiterhin ist der Landkreis Kassel an einem EU-Projekt „All-Inclusive School“ (https://allinclusiveschool.eu/de/home-de/) im Programm Erasmus beteiligt, um die Gestaltung inklusiven Unterrichts europaweit zu verbessern. Die teilnehmenden Projektpartner Irecoop Emilia-Romagna (eine Dachorganisation von Genossenschaften aus Bologna, Italien), Archilabò (ein Internet-Dienstleister aus Italien), die Staatliche Technische Fachoberschule Ignanzio Calvi (Italien), das Gymnasium Huerta Santa Ana (Spanien), der Landkreis Kassel (Deutschland), die Schulaufsicht und das Zentrum für Lehrerfortbildung des Landkreises Vaslui (Rumänien) und die Universität Limburg (Belgien) waren zusammengekommen, um weiter an den Inhalten des Projekts zur Verbesserung der inklusiven Beschulung in Europa zu arbeiten. Sie sehen, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten als Schulträger bereits viel für die Inklusion unternehmen.

Monika Woizeschke-Brück (DIE GRÜNEN): Die Beratungsstelle des Landkreises Kassel für Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung, ansässig in Kassel, Wolfhagen und Hofgeismar, bietet eine fundierte Bildungs- und psychosoziale Beratung an. Außerdem gibt es seit Februar 2016 das Kasseler Bündnis Inklusion e.V., das kompetente „Informationen Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf / Behinderung sowie ihren Eltern anbietet“. Hierbei ist es sehr wesentlich, dass es sich um eine unabhängige Beratungsstelle für Schule und Inklusion handelt. Wichtig ist, dass der Landkreis Kassel die Arbeit des Beratungszentrums finanziell weiter unterstützt und dadurch möglichst längerfristig hilft, das Angebot aufrecht zu erhalten und die Inklusionsbedingungen zu verbessern.