Limburg-Weilburg

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Sabine Häuser-Eltgen (DIE GRÜNEN): Der Stand der baulichen Barrierefreiheit der Kindergärten im Kreis Limburg-Weilburg kann leider nicht beurteilt werden, da die Kindergärten durch die Kommunen gebaut werden und uns als Kreistagsfraktion keine diesbezüglichen Erkenntnisse vorliegen. Hinsichtlich der Schulen besteht nach Ansicht der GRÜNEN noch erheblicher Bedarf an Umbaumaßnahmen, auch wenn der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft bei vielen Instandsetzungs- und Neubaumaßnahmen in den vergangenen Jahren in den kreiseigenen Schulgebäuden die Barrierefreiheit verbessert beziehungsweise geschaffen hat. In einer Umfrage, an der sich 63 Schulen aus dem Landkreis beteiligten, geben nur 35 Schulen an, dass ihr Sekretariat für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe erreichbar ist. In 28 Schulen bleibt die Verwaltung unerreichbar. Auch der Weg ins Klassenzimmer ist für Menschen im Rollstuhl nur an 35 Schulen allein zu bewältigen. Es gibt aber auch positive Beispiele wie z.B. die Atzelschule oder die Freiherr-von-Schütz-Schule in Bad Camberg. Es müssen zudem die Behindertenvertreter mehr einbezogen werden in die Planung, manchmal reichen auch kleine Veränderungen aus, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. So schlug z. B. der Vertreter der Schwerbehindertenvertretung vor, beispielweise auf den Homepages der Schulen entsprechende Hinweise darauf anzubringen, wo sich Rampen, Aufzüge oder Rufanlagen befinden, da es häufig schon Probleme mit der Auffindbarkeit derselben gäbe. Abhilfe kann letztendlich nur bringen, dass eine Bestandsaufnahme der Bedarfe gemacht wird und dann ausreichend Geld in den Haushalt eingestellt wird, um dann die Schulen sukzessive entsprechend umzubauen.

Michael Köberle (CDU): In Bezug auf Kitas: Im Landkreis Limburg-Weilburg befinden sich alle Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Städte und Gemeinden, sowie der kirchlichen und freien Träger. Generell sind die Landkreise in Hessen keine unmittelbaren Träger von Kindertagesstätten; insofern wäre die Frage nach der Barrierefreiheit eher an die Träger bzw. die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu richten. Selbstverständlich steht der Landkreis aber in vielfältigen Beziehungen zu den Kita-Trägern, so dass ich in meiner bisher gut 2jährigen Amtszeit den Eindruck gewinnen konnte, dass sich einiges in den Kitas zur Barrierefreiheit bewegt hat. Dies hängt sicher auch mit den Regelungen der Hessischen Bauordnung (HBO) zusammen, die vorschreibt, dass bei Neubauten eine Barrierefreiheit hergestellt werden soll. Die Verwirklichung der Inklusion wird daher in den Kitas und bei deren Träger durchaus mitbedacht. Seitens des Landkreises werden bei jeder Baumaßnahme die Kitas und die Bauträger aktiv zur Realisierung einer Barrierefreiheit beraten. In Bezug auf Schulen: Der Landkreis Limburg-Weilburg verfügt über 65 Schulen. Ein Großteil der Schulen wurde seit Gründung des Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft im Jahr 2008 umfassend saniert. Bei sämtlichen Sanierungsvorhaben war die barrierefreie Erschließung ein Teil der Aufgabenstellung. Somit wurde stets bei Neubau- und Umbaumaßnahmen die Barrierefreie Erschließung und somit die Verwirklichung der Inklusion bedacht. Einige Ausnahmen bilden die teilweise unter baulichem Denkmalschutz stehenden kleinen Grundschulen, wo teilweise keine barrierefreie Erschließung gesichert ist. In konkreten Entscheidungsverfahren konnte in der Vergangenheit auch bei solchen Rahmenbedingungen durch wirtschaftlich vertretbare Umbaumaßnahmen (Herstellung Rampen, Installation von Treppenlift etc.) die Voraussetzung für die Inklusion geschaffen werden.

Dr. Frank Schmidt (SPD): Die Schulen im Landkreis wurden teilweise in den letzten Jahren umfassend saniert, in diesem Zusammenhang wurde besonders auch auf die Barrierefreiheit geachtet. Leider konnte diese aber noch nicht in allen Schulen umgesetzt werden, zumal es bei einigen Schulen alter Bauweise schwierig werden wird, da auch z.B. der Denkmalschutz eine Rolle spielen kann. Bei Neubauten ist die Barrierefreiheit grundsätzlich rechtlich vorgegeben und das ist auch wichtig. Wir müssen was Barrierefreiheit in Schulen angeht noch weiter ein besonderes Augenmerk darauf legen, damit diese erreicht wird. Bezüglich der KiTas ist der Landkreis nicht zuständig kann und soll aber die Kommunen oder Kirchen oder freien Träger, die jeweils verantwortlich sind diesbezüglich beraten.

Dr. Klaus Valeske (FDP): Kein Kind ist wegen einer körperlichen Behinderung zurückgewiesen worden. Bei Neubauten wird generell auf Barrierefreiheit geachtet, bei Altbauten wird bedarfsorientiert nachgebessert.

Sabine Häuser-Eltgen (DIE GRÜNEN): Bezüglich der KITAs gilt wieder der Appell an die Kommunen. Bei den Schulen gilt es in jedem Fall auch erst einmal eine Bestand- und Bedarfsanalyse zu erstellen, um dann nach einer Priorisierung nach und nach, natürlich möglichst zügig, die benötigten Differenzierungs- und Therapieräume einzurichten.

Michael Köberle (CDU): In Bezug auf Kitas: Die Bauträger beschäftigen sich bei Neu-, An- oder Umbaumaßnahmen immer mit der Verwirklichung von angemessenen Differenzierungs- oder Therapieräumen. Aber auch davon unabhängig haben und nutzen Kitas im Bestand eigene, in den Kitas bereits vorhandene Differenzierungsmöglichkeiten. In den Verfahren zur Entscheidung über sog. „Integrationsmaßnahmen“ arbeitet unser Sozialamt eng mit dem Jugendamt zusammen. Dabei spielt auch das Vorhandensein eines Differenzierungs- oder Mehrzweckraumes eine große Rolle. Neben der Vergabe von Mitteln zur Förderung von Investitionskosten nach den entsprechenden Landesrichtlinien fördert der Landkreis als einziger Landkreis in Hessen auch die Betriebskosten in Kindertagesstätten durch jährliche Zuschüsse an die Städte und Gemeinden. Beides trägt dazu bei, die bewährten Angebote aufrechtzuerhalten und auszubauen. In Bezug auf Schulen: Der Landkreis hält in den Förderschulen spezielle Differenzierungs- und Therapieräume vor. In den Regelschulen spielen die Klassenräume bzw. Mehrzweckräume zur Differenzierung eine große Rolle im Rahmen der Inklusion.

Dr. Frank Schmidt (SPD): Barrierefreiheit ist für uns eine grundsätzliche Voraussetzung von gelingender Inklusion, aber darüber hinaus sind auch das zur Verfügung stellen von Differenzierungs- und Therapieräumen eine notwendige Voraussetzung um Inklusion zu leben. Hier ist eine Betrachtung einer jeden Schule diesbezüglich vorzunehmen, wobei es auch abhängig davon ist, wie die Situation vor Ort ist. Denn je nachdem muss kurzfristig gehandelt werden, was auch in einigen Fällen von Seiten des Landkreises was Schulen angeht, geschehen ist. Der Landkreis ist bei anstehenden baulichen Maßnahmen im Förderausschuss vertreten. Das Bewusstsein für Inklusion ist vorhanden. Für unsere KiTas im Landkreis gilt, wie bereits oben dargestellt, dass wir beraten können und sollen, aber die Verantwortlichkeit liegt bei den Kommunen oder Kirchen oder freien Trägern.

Dr. Klaus Valeske (FDP): Der Schulträger hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Raum zur Verfügung steht, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Sabine Häuser-Eltgen (DIE GRÜNEN): Im Kreis Limburg-Weilburg gibt es bereits einige Kindertagesstätten, die an dem Bundesprogramm Sprach-Kita teilnehmen. Hier sollte seitens des Landkreises verstärkt auf eine Ausweitung der teilnehmenden Kindertagesstätten hingewirkt werden. Beratungen und Fortbildungen sowie die Unterstützung bei der Antragstellung sollte seitens des Kreises geleistet werden. Das Ziel der umfassenden Sprachförderung in allen Kindertagesstätten des Kreises derzeit durch die Coronapandemie stark beeinträchtigt. Für die Sprachförderung gibt es seit dem 1.Februar 2015 ein neues Webportal www.schulforum-limburg-weilburg.de. Hier gibt es unter dem Punkt Kooperationsfeld Sprachförderung Beiträge zur schulischen und außerschulischen Sprachförderung, diese müssen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Im Rahmen des Sprachscreeningprogramms KiSS wird die Qualitätssicherung zu der Untersuchung durch die Erzieher/-innen von den Sprachexperten an den Gesundheitsämtern durchgeführt. Die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen werden durch Sprachexpertinnen und -experten des Gesundheitsamts einheitlich geschult und fachlich unterstützt.  Hier sollte und muss der Landkreis die Kindertageseinrichtungen in Limburg-Weilburg unterstützen und dazu motivieren, sich mit dem KISS-Siegel zertifizieren zu lassen. Im Rahmen seiner Aufgabe als Kindertagesstättenfachberatung sollte der Landkreis auch verstärkt Fortbildungen zum Thema Mehrsprachigkeit und die Begleitung bei entsprechenden Projekten anbieten.

Michael Köberle (CDU): Den Stand der Sprachförderangebote in den Kindertagesstätten im Landkreis Limburg-Weilburg beurteile ich als sehr gut. Im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsplans sowie der Schwerpunktkita-Beratung werden alle freien und kommunalen Kindertageseinrichtungen kontinuierlich und bedarfsorientiert im Bereich der Sprache von unserem Jugendamt beraten. Zudem gibt es das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, das über eine entsprechende Fachberatung vom Bistum Limburg begleitet wird. Das Land Hessen bietet weitere Strategien zur Sprachförderung an, u.a. „KISS“ mit dem Ziel, die Bildungschancen aller Kinder von Anfang an zu verbessern. Als Landrat danke ich allen, die sich um die Sprachförderung in den Kitas auf vielfältige Weise bemühen. Sprache ist der Schlüssel für die soziale Integration, den individuellen Bildungsweg junger Menschen und deren langfristige Perspektive zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Dr. Frank Schmidt (SPD): Sprache ist in unserer Gesellschaft das Mittel der Kommunikation und muss für jeden Einzelnen sichergestellt werden. Sie ist für uns ein wichtiger Schlüssel für die Integration auf allen Ebenen unseres Lebens. Es gibt unterschiedliche Angebote von Bund und Land diese gilt es, wie es in KiTas und Schulen geschieht zu nutzen und auszubauen. Die Mehrsprachigkeit ist in diesem Zusammenhang auch eine große Chance für uns als Gesellschaft, wenn diese genutzt wird.

Dr. Klaus Valeske (FDP): Wichtigster Schlüssel zur Integration ist der Erwerb der deutschen Sprache. Durch schulische Extraangebote sollte die Herkunftssprache auch schriftlich erlernt und vertieft werden.

Sabine Häuser-Eltgen (DIE GRÜNEN): Natürlich befürworten die GRÜNEN die Transition von der Kindertagesstätte in die Grundschule in Hinblick auf die Frühförderung von Kindern. Der Kreis als örtlicher Sozialhilfeträger ist aber nicht in der Lage die kompletten Kosten für die Kosten der Frühförderung in dem ersten Grundschuljahr zu tragen. Er trägt ja auch bis zum Eintritt in die Grundschule nur die Kosten des heilpädagogischen Anteils, der Rest wird aus Mitteln des Hessischen Sozialministeriums und des LWV Hessen finanziert. Es bedürfte daher eines Gesamtkonzepts für die Finanzierung im 1. Schulbesuchjahr. Bei der Lebenshilfe Limburg/Diez e.V. gibt es einen Fachdienst Schulbegleitung. Dieser ermöglicht es den Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen an Regelschulen teilzunehmen. Ziel der Begleitung ist es, Kinder und Jugendliche in Form von sogenannten Assistenzleistungen in der Schule zu unterstützen, so dass sie den Herausforderungen des Schulalltags möglichst erfolgreich und selbständig begegnen können. Des Weiteren gibt es im Kreis Limburg-Weilburg für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, die Möglichkeit der Begleitung durch sogenannte Integrationshelfer bzw. eine Integrationshelferin. Der Bedarf einer Unterstützung wird hierbei durch den Jugendhilfeträger oder den Eingliederungshilfeträger festgestellt.

Michael Köberle (CDU): Die Konzeption der Frühförderstelle ist auf die frühkindliche Bildung und Förderung gerichtet. Die Frühförderung endet auch nicht abrupt, sondern der Übergang erfolgt im letzten Jahr vor der Einschulung. Sowohl die Frühförderstellen als auch die Kitas unterstützen und begleiten die Kinder in diesem Zeitraum. Bei uns im Landkreis gibt es für den Übergang Kita-Schule die sogenannte Integrationskonferenz. Beteiligt sind das Gesundheitsamt, das Jugendamt, die kommunalen und kirchlichen Kitafachberatungen, die Frühförderstellen, das Staatliche Schulamt und das Sozialamt. Aufgrund dieser guten Vernetzung und des fachlichen Austausches gibt es unseres Erachtens keine nennenswerten Probleme. Darüber hinaus bilden die Kitas mit den Grundschulen Tandems und arbeiten ebenfalls eng zusammen. Im Zuge der Gesamtfallplanung können wir bei auftretenden Problemen gut reagieren.

Dr. Frank Schmidt (SPD): Der Frühförderung kommt eine herausragende Bedeutung zu, da die frühe professionell einsetzende Förderung gewinnbringend für das einzelne Kind ist. Das bedeutet der Beginn der Frühförderung liegt im KiTa-Alter oder gar davor. Diese Förderung ist vom Landkreis voll umfänglich sicherzustellen und nicht auszusetzen, wenn ein Kind inklusiv in der KiTa betreut wird. Der Übergang in die Grundschule wird zwar intensiv vorbereitet, aber eine weitere Vertiefung ist gerade für das Kind, welches in einen neuen Lebensabschnitt eintritt, geboten. Auch die Eltern, dieser Kinder benötigen in dieser Zeit besondere Beratung und intensive Unterstützung. Das heißt, hier müssen Land, Landkreis und die Träger der KiTas sowie Frühförderstellen eng zusammenarbeiten, um dem jeweiligen Kind bedarfsgerechte Unterstützung zukommen zu lassen, damit der Eintritt in die Grundschule gelingt. Das schließt eine finanzielle Beteiligung des Landkreises im Rahmen eines gemeinsamen Konzeptes mit ein.

Dr. Klaus Valeske (FDP): Die besondere Förderung von behinderten Kindern endet m.E. nicht mit dem Schuleintritt. Nicht nur die Regelschulen, auch Förderschulen, beispielsweise für Hörgeschädigte, betreuen und beraten kontinuierlich und sollten dies auch weiterhin tun.

Sabine Häuser-Eltgen (DIE GRÜNEN): Die Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeiter*innen und der (Mehr)bedarf muss nach der Pandemie noch einmal grundsätzlich ermittelt werden. Vor dem Hintergrund der Pandemie, aber auch als Unterstützung für die Zeit danach, haben die GRÜNEN im Kreistag Limburg-Weilburg im Februar 2021 den Antrag gestellt, dass die Einrichtungen der Jugendhilfe, die Schulen und die Schulsozialarbeit verabreden, bei Schülern und Jugendlichen, die sie gemeinsam betreuen, künftig eng zusammenarbeiten. Ziel einer Kooperation zwischen Jugendhilfe, der Schule und der Schulsozialarbeit ist es, Kinder und Jugendliche in Problemlagen möglichst frühzeitig zu unterstützen. Dabei ergänzen sich die spezifischen Fachkompetenzen der einzelnen Institutionen. Als Grundsätze der Kooperation haben wir folgendes formuliert:

  1. Im Mittelpunkt der Kooperation stehen die Bedarfe der Schülerin/des Schülers.
  2. Schule, Jugendhilfe und Schulsozialarbeit nutzen ihre Fachkompetenzen und Handlungsmöglichkeiten, um das Kind/den Jugendlichen zu unterstützen.
  3. Sie respektieren ihr jeweils spezifisches fachliches Handeln.
  4. Sie beziehen das Kind/den Jugendlichen und die Personensorgeberechtigten in die Förder- und Hilfeplanung mit ein.

Michael Köberle (CDU): Zunächst muss ich richtigstellen, dass „Schulsozialarbeit“ keine „kommunale Pflichtaufgabe“ im eigentlichen Sinne darstellt. Im Allgemeinen ordnet man diese zwar der Jugendhilfe zu und fasst sie unter die „Jugendsozialarbeit“ im Sinne des § 13 SGB VIII; Art und Umfang sind allerdings nicht näher bestimmt. Das erste seinerzeit auch hessenweit sehr beachtete innovative Projekt zur Einführung sozialer Arbeit an Schulen startete der Landkreis Limburg-Weilburg bereits im Februar 2002, so dass der Landkreis inzwischen auf eine fast 20jährige Erfahrung zurückblicken kann. Diese diente dann auch als Grundlage für die „Konzeption für die Schulsozialarbeit im Landkreis Limburg-Weilburg“, die vom Kreistag am 2. Oktober 2015 einstimmig beschlossen worden ist. In enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden konnte die kommunal organisierte und auch finanzierte Schulsozialarbeit ständig ausgeweitet und bis heute in 17 von 19 Städten/Gemeinden des Kreises erfolgreich etabliert werden. Neben anderen wichtigen Säulen sozialer Arbeit an Schulen – z. B. UBUS (Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte), InteA (Integration durch Anschluss und Abschluss/Intensivklassen an beruflichen Schulen) – scheint mir die kreisweite Ausdehnung auf der Basis bewährter Kooperationsformen ein erstrebenswertes Ziel. Es wäre nach wie vor sehr wünschenswert, wenn sich auch das Land Hessen an der Finanzierung der Schulsozialarbeit beteiligen würde.

Dr. Frank Schmidt (SPD): Der Landkreis Limburg-Weilburg hat bereits 2002 insbesondere auf Drängen der SPD die Schulsozialarbeit auf eigene Kosten mit den Kommunen aufgenommen. Das Land war damals nicht bereit ein Drittel der Kosten zu tragen, so haben Kreis und Kommunen obwohl nicht zuständig, begonnen die Schulsozialarbeit aufzubauen. Das reicht bei weitem noch nicht aus, auch nicht obwohl das Land mittlerweile sogenannte UBUS-Kräfte in die Schulen schickt. Ein Ausbau der bestehenden Schulsozialarbeit verbunden die Mitwirkung dieser Kräfte im Unterricht wäre konzeptionell sinnvoller gewesen, als eine neue Säule aufzumachen, welche dann durch die Schulen abgestimmt werden muss bzw. musste. Außerdem muss eine Abstimmung zum Wohle des Kindes all dieser Kräfte in Schule mit der Jugendhilfe gegeben sein. Schulsozialarbeit hat in Schule eine große Bedeutung bezüglich der Unterstützung des Kindes in schwierigen Lagen und auch der Familien. Außerdem beim Übergang in das Berufsleben. So hat sich die SPD für die Beibehaltung der Berufseinstiegsbegleitung in unserem Landkreis stark gemacht. Auch hier hat das Land eine finanzielle Beteiligung verweigert. Auf dem Wege der Berufseinstiegsbegleitung sind Sozialarbeiter/innen in die Schulen gekommen, die junge Menschen auf der Suche nach einer Ausbildung und das das erste Ausbildungsjahr begleitend, unterstützen. Auch diese Begleitung ist auszubauen. Wie wichtig Schulsozialarbeit ist, haben gerade die Zeiten in der Pandemie gezeigt – wir wollen, dass kein Kind zurück oder allein gelassen wird. Das gilt auch für Familien.

Dr. Klaus Valeske (FDP): Das Land hat flächendeckend mit sogenannten UBUS-Kräften die kommunale Schulsozialarbeit unterstützt und flankiert und damit den Erziehungs- Bildungsauftrag ein Stück weit auf Sozialarbeit erweitert. Der Schulträger hat gemeinsam mit den Kommunen dafür zu sorgen, dass dieser Bereich weiter verstärkt wird, um für Chancengleichheit zu sorgen. Das gilt insbesondere für Krisenzeiten wie jetzt. Eine sinnvolle Finanzierungsaufteilung Land-Kreis-Kommune muss gefunden werden, damit die Bildungsschere nicht weiter geöffnet wird. Die Schulsozialarbeit ist sehr wichtig und sollte weiter gefördert werden.

Sabine Häuser-Eltgen (DIE GRÜNEN): Wir GRÜNE setzen uns grundsätzlich für einen Kreis Limburg-Weilburg ein, der jedem Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Die Inklusion im Kreis hat sich leider, wie an vielen Stellen in der Bundesrepublik, nicht wesentlich weiterentwickelt. Wir haben bereits 2012 einen „Runden Tisch Inklusion“ mit Schulleiter*innen der Förderschulen dem 1. Beigeordneter des Landeswohlfahrtsverbands sowie einzelnen Vertreter*innen der Träger von Ausbildungsplätzen initiiert. Seit 2017 sitzen im Landkreis regelmäßig alle Schulleiter an einem Tisch im Rahmen einer Bündniskonferenz. Als „Modellregion“ sollen die Vertreter*innen sämtlicher Schulformen zusammen Inklusion gestalten und Chancen aufzeigen, es bewegt sich aber alles zu langsam. Unsere Forderungen für eine Schulentwicklungsplanung hin zu Inklusion sind: Umsetzung von Inklusion für alle Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise. Förderung individueller Entwicklung, mehr Raum für Ganztag, mehr Raum für Inklusion, mehr Raum für Rückzug, mehr Raum für Krisenintervention.

Michael Köberle (CDU): Alle allgemeinbildenden Schulen im Landkreis sind grundsätzlich Standorte für Inklusive Beschulung. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Förderschwerpunkte Sprachheilförderung, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören, Lernen und geistige Entwicklung. In Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt in Weilburg ist es in der überwiegenden Mehrzahl aller Kinder und Jugendlichen möglich, den Wunsch von Erziehungsberechtigten nach gemeinsamem Unterricht für ihr beeinträchtigtes Kind an der zuständigen oder gewünschten allgemeinen Schule durch Schaffung der sächlichen und personellen Bedingungen zu erfüllen. In der Weiterentwicklung zur Inklusion hält der Schulträger nach Um- und Ausbaumaßnahmen an einer Vielzahl von Schulgebäuden barrierefreie Zugänge zu Klassen-, Fach- und Verwaltungsräumen vor. Die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung ist somit nahezu flächendeckend gewährleistet. In den Förderschwerpunkten Hören und Sehen wurden und werden im Einzelfall die benötigten baulichen Maßnahmen umgesetzt (z.B. Schallschutzdecken in einzelnen Räumen), so dass auch in diesen beiden Förderschwerpunkten Inklusive Beschulung organisiert werden kann. Für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung bedarf es in aller Regel keiner besonderen baulichen Vorhaltungen, hier sind lediglich temporär Differenzierungsräume notwendig, die generell oder zeitlich umschrieben an jeder Schule zugänglich sind. Der Förderschwerpunkt kranke Schülerinnen und Schüler ist durch die Zuordnung zur Kinder- und Jugendpsychiatrie Herborn und der Tagesklinik in Limburg erfüllt. Hier ergeben sich keine Anforderungen an Inklusive Beschulung. Alle Schulen leisten vorbeugende Maßnahmen im Sinne des § 2 VOSB (Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen). Von daher sehe ich den Landkreis Limburg-Weilburg sehr breit und gut aufgestellt.

Dr. Frank Schmidt (SPD): Wer von Inklusion in Schule redet, sollte sich bewusst sein, dass diese nur in der Schule vor Ort tatsächlich gelingt. Das heißt, jede Schule muss in der Lage sein, das einzelne Kind, wenn sich die Eltern sich für eine inklusive Beschulung entschieden haben, optimal zu fördern, damit Teilhabe auch gelebt wird. Das bedeutet für den Landkreis, dass baulich und sächlich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen sind, dass Teilhabeassistenten/-innen vom Landkreis und das Land mehr als bisher Personal (Förderschullehrkräfte) zur Verfügung stellt.

Dr. Klaus Valeske (FDP): Eltern haben die Wahlmöglichkeit zwischen inklusiver Beschulung und Besuch einer Förderschule. Die Entscheidung liegt bei den Erziehungsverantwortlichen, das ist uns freien Demokraten sehr wichtig.

Sabine Häuser-Eltgen (DIE GRÜNEN): Im Kreis Limburg-Weilburg können Schüler*innen grundsätzlich durch Integrationshelfer*innen begleitet werden. Diese unterstützen bei der schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf. Sie begleiten die Schüler durch den Schulalltag, gehen auf individuelle Bedürfnisse ein und unterstützen ihre Teilhabe am allgemeinen Schulsystem. Es ist aber häufig schwierig qualifizierte Fachkräfte zu finden, da die Bezahlung nicht hoch ist und häufig die Stellen durch die Träger im Rahmen von Minijobs angeboten werden. Dennoch muss in den Verträgen des Kreises mit den Trägern sichergestellt werden, dass die Teilhabeassistent*innen über die notwendige Erfahrung und Eignung verfügen. Um eine zuverlässige Betreuung auch bei Ausfall der Assistent*innen zu gewährleisten, muss ein Etat auch für einen Pool von Springer*innen bereitgestellt werden.

Michael Köberle (CDU): Bei uns im Landkreis gibt es 5 Leistungserbringer/Anbieter, die Teilhabassistenzkräfte zur Verfügung stellen. Mit allen Trägern wurden entsprechende Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen. Eine verlässliche Schulbegleitung, auch in ganztägigen Angeboten, ist daher sichergestellt.

Dr. Frank Schmidt (SPD): Die derzeitigen Teilhabeassistenzen leisten wertvolle Arbeit, aber dennoch muss in der Zukunft noch vermehrter auf die jeweilige Qualifikation geachtet werden. Das bedeutet, dass nicht nur die Bezahlung entsprechend sein muss sondern auch eine dauerhafte Anstellung. Von daher schlagen wir vor, dass die Anbieter von Assistenzkräften einen Pool mit festangestellten Fachkräften bilden können. Hier gibt es Entwicklungsbedarf, das heißt, der Landkreis muss mehr Geld in die Hand nehmen, auch dass der Ganztag abgedeckt wird. Im Hinblick auf die Bewilligung muss der Einschätzung der Schule ein größeres Mitspracherecht eingeräumt werden. Wir benötigen mehr Teilhabeassistenzen in den Schulen zur Unterstützung der jeweiligen Kinder.

Dr. Klaus Valeske (FDP): In besonderen Fällen brauchen manche Kinder eine Teilhabeassistenz, um wie der Name schon sagt, teilzuhaben. Mehrere freie Träger bieten diese bereits erfolgreich an.

Sabine Häuser-Eltgen (DIE GRÜNEN): In Hessen gibt es, anders als z. B. im Freistaat Bayern, keine Inklusionsberatungsstellen, die sich vornehmlich mit Inklusion in Schulen befassen. Für den schulischen Sektor sehen wir GRÜNE hier als Anlaufstelle die Staatlichen Schulämter in Kooperation mit den Kommunen. Wir können uns in der nächsten Wahlperiode dafür einsetzen, dass in einem „Round Table“ kommunale Vertreter*innen, Vertreter*innen des KuMi und die Staatl. Schulämter ein Konzept auf den Weg bringen, um eine Beratungsstruktur in Hessen aufzubauen. In Hessen gibt es große Unterschiede und keine einheitlichen Vorgaben. Es haben sich bereits in verschiedene Kommunen Vereine gegründet, die eine Inklusionsberatung für den Bereich Schule vornehmen (https://www.inklusion-kassel.de/ oder http://gemeinsamleben-frankfurt.de/). Im Landkreis Limburg-Weilburg ist uns nicht bekannt, dass ein solcher Verein existiert. Die Initiative einen solchen Vereins zu gründen, werden wir GRÜNE sehr gerne aktiv unterstützen. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt und berät bundesweit Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Michael Köberle (CDU): Im Landkreis Limburg-Weilburg sind zwei EUTBs (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstellen) etabliert. Unter den Dächern des Vereins für Integration und Suchthilfe (früher Verein Integration) und des Diakonischen Werkes Limburg-Weilburg wird zu/in allen Fragen der Teilhabe beraten. Die Beratung ist kostenfrei und wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf der Grundlage des § 32 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Die von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung ist als niedrigschwelliges Angebot konzipiert, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht. Dieses Angebot besteht neben dem Anspruch auf Beratung durch die zuständigen Rehabilitationsträger. Das ergänzende Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach dem SGB IX. Wir unterstützen die EUTBs, indem wir uns mit beiden Stellen seit deren Start über die jeweiligen Aufgaben, Ansprechpartner und Zuständigkeiten austauschen. Unsere Vernetzung mit den EUTBs dient dazu, die EUTB in ihrer Fachlichkeit zu stärken.

Dr. Frank Schmidt (SPD): Es gibt zwar Beratungsstellen im Landkreis, aber keine staatlich etablierte Beratung, das ist ein Defizit. Eltern können sich zwar auf Eigeninitiative über die Schulen im Besonderen auch Förderschulen beraten lassen, aber eine öffentliche und unabhängige Beratungsstelle für Inklusion muss noch geschaffen werden. Der Landkreis muss dieses begleiten und einfordern, aber die Initiative und Umsetzung liegt beim Land. Das bedeutet für uns, wir müssen die Thematik offensiv angehen.

Dr. Klaus Valeske (FDP): Allgemeine Beratungsmöglichkeiten bieten die zuständigen Schulen sowie das Staatliche Schulamt. Hier gibt es kompetente, vernetzte, unabhängige und kostenlose Beratung. Gegen ein zusätzliches Angebot ist grundsätzlich nichts einzuwenden.