Marburg-Biedenkopf

Um die Antworten der Parteien zu sehen, klicken Sie bitte auf Antwort.

Jana Groth (Klimaliste): Barrierefreiheit ist ja eine gesetzliche Vorgabe, die aber noch nicht überall umgesetzt ist. Bei Neubauten und dort, wo Umbaumaßnahmen bereits stattgefunden haben, ist die Barrierefreiheit im Landkreis in vielen Fällen gegeben. Zumindest ist der Zugang zum Schulgebäude schon oft gegeben. Wohingegen häufig nicht das ganze Schulgebäude mit all seinen Räumen für alle zugänglich ist. Das ist ein Manko, das kurz- bis mittelfristig behoben werden muss. Viele alte Gebäude, zum Beispiel in der Stadt Marburg, haben hier schlechte Voraussetzungen und einen höheren Baubedarf. Gerade hinsichtlich der Entwicklung hin zur Ganztagsschule ist dieses kritisch zu sehen, denn häufig ist es heute schon ein Problem, Kindern mit Gehbehinderungen den Zugang zu Betreuungsräumen oder der Cafeteria zu verschaffen. Kaum eine Schule hat alle Räumlichkeiten auf einer Etage; hierdurch ergibt sich, dass nicht das gesamte Schulgebäude barrierefrei für alle erreichbar ist. An einigen Schulen und auch in den Kindergärten gibt es so häufig noch einen großen Nachholbedarf. Teilweise wird leider z.B. in meinen Nachbargemeinden noch darauf verwiesen, dass es in der Nähe ja sehr geeignete, mit Sachmitteln und mit Sonderpädagog*innen bestens ausgestattete barrierefreie Schulen, wie die Hilde-Heinemann-Schule in Dautphetal/Hommertshausen (mit einem sehr guten Ruf), die Burgbergschule in Dautphe und die Adolph-Diesterweg-Schule in Gladenbach/Weidenhausen gäbe. Doch das ist kritisch zu betrachten, denn jedes Kind hat das Recht, die nächstgelegene, wohnortnahe Schule zu besuchen. Hier hält es Einzug in seine Gemeinde und bekommt den Kontakt, den es braucht, um dazuzugehören. Besucht es eine entlegene Schule, ist der nächste Schritt in einen Verein und in andere Einrichtungen vor Ort sehr viel schwierigerer als wenn es ihn mit Kindern und Freund*innen, die es aus der Schulgemeinschaft kennt, gehen kann. In manchen Schulen, in denen nur Eingänge, nicht aber alle Räume barrierefrei sind, müssen und können die Schulen übergangsweise durch einen angepassten Raumplan die Teilnahme am Unterricht für die betroffenen Schüler*innen ermöglichen. Meiner Meinung nach sollten die entsprechenden Behörden verpflichtet werden, so schnell wie möglich Umbauten zu finanzieren. Dazu muss ein Bedarfsplan aufgestellt werden. Schnell und unbürokratisch muss da, wo der Bedarf am dringendsten ist –sprich in den Schulen, wo bereits jetzt Kinder mit Körperbehinderungen am Regelunterricht teilnehmen –zuerst umgebaut werden.

Sandra Laaz (DIE GRÜNEN): Die Schulen im Landkreis sind noch lange nicht barrierefrei. Bei dem nun anstehenden Investitionsprogramm zur Sanierung der Schulgebäude muss Barrierefreiheit unbedingt berücksichtig werden. Darüber hinaus sollte auch ausreichend Räume zur Verfügung stehen. Die Schulplanungen sollten dazu partizipativ mit allen Beteiligten erfolgen. Kindertagesstätten werden vom Landkreis nicht betrieben. Er gibt aber beim Neubau Investitionszuschüsse und sollte die auch an Barrierefreiheit koppeln. Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit Barrierefreiheit in der Betriebsgenehmigung verankert werden kann.

Thomas Riedel (FDP): Eine Übersicht über den Status der Barrierefreiheit von Kindertagesstätten und Schulen habe ich nicht, daher kann ich dazu keine tragfähige Aussage machen. Grundsätzlich ist aber Barrierefreiheit ein Kriterium, welches erfüllt sein sollte, um die Möglichkeit zu erhalten, in die Einrichtungen zu gelangen und die jeweiligen Angebote zu nutzen. Daher ist dies eine unabdingbare Voraussetzung zur Chancengleichheit und sollte, wo immer möglich, zeitnah umgesetzt werden.

Marian Zachow (CDU): Im Bereich Kindertagesstätten sind für die Schaffung von barrierefreien Kindertagesstätten die Städte und Gemeinden zuständig. Hier ist der barrierefreie Stand schon gut vorangeschritten, auch weil der Ausbau von Betreuungsplätzen in den letzten Jahrzehnten durch Ausbauprogramme vorangebracht wurde. Regelhaft werden die Kitas ebenerdig in einstöckiger Bauweise errichtet. Bzgl. der Teilhabe aller Menschen haben wir mit dem Sprachförderprogramm KISS und dem Ausbau von NULL bis SECHS eine Beratung und Unterstützung von Eltern und pädagogischen Fachkräften im Landkreis Marburg-Biedenkopf etabliert. Neben den Möglichkeiten der Nutzung des DolMA (Dolmetscherservice Marburg-Biedenkopf) bietet NULL – SECHS auch die Beratung eines Türkisch sprechenden Mitarbeiters. Das Beratungsangebot NULL – SECHS ist eine aufsuchende und offene Anlaufstelle in Kitas und wird in Kooperation mit der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle des Kinderzentrums Weißer Stein angeboten. Der Ausbau von barrierefreien Schulen gestaltet sich innerhalb eines Flächenlandkreises und oft auch aufgrund der topografischen Lage der Schulgebäude herausfordernder. Gerade im Grundschulbereich verfolgen wir das Ziel der „Kurzen Beine, kurze Wege“. Wir wollen die ländlichen Regionen stärken und Schule im Ort belassen. Die zum Teil Denkmalgeschützen Schulgebäude bedürfen erheblicher Investitionsanstrengungen, um eine größtmögliche Barrierefreiheit zu erreichen. Von daher gehört es zur Wahrheit dazu, dass es voraussichtlich leider nicht gelingen wird, alle Schulen uneingeschränkt barrierefrei zu realisieren. Uns liegt aber daran, jedem Schüler / jeder Schülerin ein attraktives, wohnortnahes und inkludierendes barrierefreien Schulangebot zu machen. Mit einem aktuell aufgelegten Investitionsprogramm von 160 Mio. Euro wird weiterhin erheblich in den Bereich Schule investiert. Zusätzliche Maßnahmen, wie die Schulsozialarbeit an Schulen, Teilhabeassistenzen und dem Betreuungsangebot an Grundschulen haben wir zahlreiche Investitionen in Zukunft unserer Kinder getätigt. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich
ausgebaut und weiterentwickelt.

Jana Groth (Klimaliste): Geeignete und auch erreichbare zusätzliche Therapierräume für die zu fördernden Kinder und Jugendlichen und ihre Assistent*innen als Rückzugsmöglichkeit und für spezielle Angebote müssen entweder angebaut werden oder durch Umwidmung bestehender Räume geschaffen werden. Die kommunalen Mittel sollten auch durch Spenden ergänzt werden.

Sandra Laaz (DIE GRÜNEN): Die zuständigen Gremien sollten einen Plan entwerfen (Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss, Behindertenbeirat). Kindertagesstätten unterhält der Landkreis nicht. Im Rahmen der Planung (auch der Kindergartenbedarfsplanung der Gemeinden) könnte ein Anforderungsprofil an die räumliche Ausstattung entwickelt werden.

Thomas Riedel (FDP): Bauliche Voraussetzungen sollten natürlich bedarfsgerecht erfolgen, wo immer nötig. Als Beispiel kann ich den Teppichboden in der Grundschulklasse meiner Tochter anbringen, der nur dort eingebaut wurde, weil in der Klasse ein Kind mit Gehördefiziten war und das Problem der Umgebungsgeräusche mit dem Teppich vermindert werden konnte. Da man nicht für alle Fälle alle Räume vorbereiten kann, ist aber im Umkehrschluss eine schnelle und unbürokratische Vorgehensweise bei Bedarf von Nöten. Dafür würde ich mich immer verstärkt einsetzen.

Marian Zachow (CDU): Im Zuge der Schulentwicklungsplanung haben wir umfangreiche Beteiligungsprozesse mit den Schulgemeinden und weiteren an den Schulen tätigen Trägern gestartet und nehmen die Anregungen und Entwicklungsnotwendigkeiten in die Ausbauplanungen und Investitionsmaßnahmen mit auf. Dazu gehören auch die Bedarfe an
zusätzlichen Differenzierungs- und Therapieräumen.

Jana Groth (Klimaliste): Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Mehrsprachigkeit ein immer größer werdendes Thema in Familien aller Schichten wird. In einigen Familien beruht dies mehr auf freiwilliger Basis, in anderen gibt es aufgrund mangelnder sprachlicher Kompetenzen innerhalb der Kernfamilie keine Alternativen. Dies muss allerdings kein Nachteil für das jeweilige Kind darstellen, wenn denn entsprechend damit umgegangen wird. Dadurch rückt umso mehr der Fokus auf den Bildungsort der Krippen und Kindertagesstätten. Blicken wir dafür auf das Konzept des Landes Hessens zur sprachlichen Bildung und Förderung aller Kinder im Elementar- und Primarbereich. Die Definition des Spracherwerbs wird dort wie folgt definiert: „Die kindliche Sprachentwicklung verläuft in einem individuellen Tempo. […]. Kinder lernen in den ersten Lebensjahren intuitiv durch Vorbilder und durch die Erfassung der Sprache als Ganzes. Das gilt sowohl für die Herkunftssprache als auch für eine Zweitsprache. Der Erwerb einer oder mehrerer Sprachen gleichzeitig ist möglich, wenn die Sprachen in ausreichender Quantität und Qualität angeboten werden und die Kinder genügend Gelegenheit zur Kommunikation in diesen Sprachen erhalten. In späteren Jahren wird eine Sprache bewusst durch Erfassen der Systematik, Lernen von Wörtern, Übersetzen und Anwenden gelernt.“ Dadurch wird deutlich, dass die sprachliche Entwicklung von Kindern, die mit mehreren Sprachen aufwachsen/umgeben sind, funktionieren kann. Hilfreich ist es hier, dass die Menschen, die mit den jeweiligen Kindern Umgang haben, darüber Bescheid wissen. Dies bedeutet, dass die pädagogischen Fachkräfte in Krippen und Kindertagesstätten während der Eingewöhnung des Kindes darüber aufgeklärt werden müssen, welche Sprachen innerhalb der Familie und des Umfelds des Kindes gesprochen werden und auch welche Person wie mit dem Kind kommuniziert. Gleichzeitig muss die pädagogische Fachkraft die Eltern um die Bedeutung dieses Wissens aufklären. Zur Vereinfachung können bspw. Mehrsprachigkeitsschaubilder hinzugezogen werden, die sprachliche Familiensituation bildlich festhalten können. Wichtig ist es demnach, dass eine Person eine feste Sprache mit dem Kind spricht, die diese Person auch qualitativ gut beherrscht. Hier ist also der erste wichtige Punkt in der Mehrsprachigkeit: Das pädagogische Fachpersonal muss ab dem ersten Kontakt mit den Eltern über die Bedeutung des Wissens über Mehrsprachigkeit aufklären. Außerdem ist wichtig, dass die Eltern mit den pädagogischen Fachkräften kooperieren und über die sprachliche Situation des Kindes aufklären. Gleichzeitig gilt es über dieses Schaubild in Kontakt zu bleiben, wenn sich die Situation des Kindes verändern. Konkret zeigt dies auch, dass es nicht schlimm ist, wenn die Eltern des Kindes kein gutes Deutsch können und in dem Umfeld des Kindes andere Sprachen als Deutsch gesprochen werden und das Kind nur in der Krippe und in der Kindertagestätte Deutsch spricht. Eine zusätzliche Möglichkeit wäre es zudem, durch den Kinderarzt bereits vor dem Eintritt in Krippe oder Kindertages-stätte eine solches Schaubild gemeinsam mit den Eltern zu erstellen und den Eltern Aufklärungsmaterial, das in unterschiedlichsten Sprachen vorhanden sein muss, mitzugeben. Gehen wir nun über zu der Arbeit mit Mehrsprachigkeit in Krippen und Kindertagesstätten. Hier heißt es im Konzept der Landes Hessen zur sprachlichen Bildung: „Sprachliche Bildung ist Aufgabe der Bildungsinstitutionen für alle Kinder. Sie erfolgt alltagsintegriert, aber nicht beiläufig, sondern gezielt. Sprachliche Bildung bezeichnet alle durch das Bildungssystem systematisch angeregten Sprachentwicklungsprozesse und ist allgemeine Aufgabe im Elementarbereich und des Unterrichts in allen Fächern. Die Erzieherin oder Lehrperson greift geeignete Situationen auf, plant und gestaltet sprachlich bildende Kontexte und integriert sprachliche Förderstrategien in das Sprachangebot für alle Kinder und Jugendlichen.“ Das klingt auf den ersten Blick sehr gut. Aber genau darin liegt auch das Problem. Um allen Kindern, die einen Bedarf zur Sprachförderung haben, ein Angebot machen zu können bzw. um den Umgang mit Mehrsprachigkeit in den Krippen und Kindertagesstätten zu stärken, bedarf es mehr Zeit in Form von mehr Personal. Als Quelle ziehen wir hier das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB), Zweiter Teil – Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege, heran. Aus § 25c Personeller Mindestbedarf geht hervor, dass beispielsweise der Mindestbedarf für eine Kita-Gruppe von 18 Kindern zwischen drei und sechs Jahren bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 bis 45 Stunden pro Kind die Woche bei ca. 53,5 Std. liegt. Hinzu addiert werden 22 % dieser Stunden aufgrund von Urlaub, Krankheit etc. innerhalb des Teams. Insgesamt ergibt das eine Betreuungszeit von ca. 65 Stunden die Woche, also ungefähr 1,5 Fachkräfte für eine Kitagruppe mit 18 Kindern. Und diese 65 Wochenstunden für eine Kitagruppe sind einfach zu wenig, um allen Kindern gerecht werden zu können und sie adäquat fördern zu können! Aus eigener Praxiserfahrung kann ich (Nicolas Müller) sagen, dass wir bei einem höheren Stundenkontingent im Vergleich zu dem festgelegten Mindestbedarf durch das Land Hessen für unsere Gruppe liegen, wir aber dennoch kaum zeitliche Ressourcen übrighaben, um uns adäquat den Bedarfen der Kinder vorbereiten und diesen gerecht werden zu können. Dies geschieht meist alles ehrenamtlich in der Freizeit durch eine Vielzahl an unbezahlter Vorbereitungs- und Einlesezeit. Hier braucht es demnach:

  • mehr Ressourcen für die Träger als auch für die Kitas selbst,
  • mehr pädagogische Fachkräfte für die Kitas und für die einzelnen Gruppen,
  • festgelegte Vorbereitungszeiten pro Woche für alle Fachkräfte,
  • eine bessere Bezahlung der Fachkräfte.

Zudem muss im Umgang mit Mehrsprachigkeit in der frühkindlichen Bildung das pädagogische Fachpersonal gestärkt und gefördert werden, beispielsweise durch kostenlose Zusatzqualifikationen durch die Städte und Kommunen. Es muss Aufklärungsarbeit geleistet werden, wodurch wieder die Familien profitieren können durch das Mehrwissen der Erzieher*innen. Zudem müssen die Sprachförderprogramme sowie Screenings – bspw. das KISS Verfahren – mehr verbreitet werden und in den Alltag der Kindertages-stätten und Krippen integriert werden.

Sandra Laaz (DIE GRÜNEN): Der Landkreis hat keine eigenen Kindertagesstätten. Er bietet allerdings Fachtage und regelmäßige Fortbildungen zur Sprachförderung für ErzieherInnen und Kindertagespflegepersonen an. Wichtiger als spezialisierte Förderangebote ist allerdings das gemeinsame Aufwachsen in heterogene Gruppen. Die Förderung muss in Alltagssettings stattfinden.

Thomas Riedel (FDP): Wie bereits bei Frage 1 kann ich zum Umfang des Angebotes im Kreis keine Aussage treffen. Grundsätzlich aber bin ich, durch meinen beruflichen Hintergrund und auch durch meine eigenen Kinder der Auffassung, Mehrsprachlichkeit in der heutigen Zeit ist wichtig und man sollte mit der Ausbildung so früh wie möglich beginnen.

Marian Zachow (CDU): Die Träger der Kindertagesstätten nehmen am Sprachförderprogramm KISS des Landes Hessen teil. Von Seiten des Landkreises sehen wir die Mehrsprachigkeit als Gewinn für unsere Gesellschaft. Wir unterstützen Familien neben dem Erhalt der Herkunftssprache auch die deutsche Sprache gerade im Übergang von Kita zur Schule zu meistern.

Jana Groth (Klimaliste): Das ist für uns selbstverständlich. Es muss auch mehr in multiprofessionellen Teams zusammengearbeitet werden. Auch später müssen die Übergangsmöglichkeiten (z. B. nach dem Grundschulalter) in andere Förderungsmöglichkeiten verbessert werden. Den Kindern und Eltern muss dies durch Lehrer*innen und pädagogisches Fachpersonal mit Geduld erklärt und die Übergänge erleichtert werden.

Sandra Laaz (DIE GRÜNEN): Nein, aber die Übergänge sollten besser begleitet und vorbereitet werden. Das sieht im Übrigen der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan ausdrücklich vor. Den Kindern steht der Zugang zu therapeutischen Maßnahmen auch während der Schulzeit offen.

Thomas Riedel (FDP): Es ist mir nicht ersichtlich, welche Argumente es für diesen abrupten Stopp gibt. Das lasse ich mir gerne erklären. Wenn es keinen Sinn macht, sollte das im Interesse des Kindes und seiner Entwicklung unbedingt auch in den ersten Schuljahren weitergeführt werden. Aber das ist sicher immer eine Einzelfallentscheidung.

Marian Zachow (CDU): Die Arbeit der Frühförderstellen sollte nicht abrupt mit dem Schuleintritt enden. Schulbeginn ist kein überraschender Faktor eines Kindes. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf arbeiten die aktiven Stellen eng zusammen, um für Kinder und Eltern einen optimalen Übergang der unterschiedlichen Lebensphasen der Kinder zu gestallten. Sowohl freie Träger als auch die öffentlichen kommunalen Stellen des Landkreises sind finanziell und personell dafür bestens ausgestattet. Hinzu kommen noch die Verbesserungen die durch die Gesetzesänderungen im BTHG vorgenommen wurde.

Jana Groth (Klimaliste): Die Schulsozialarbeit ist noch unterentwickelt und hat leider bisher nur einen flankierenden Stellenwert. In den letzten Jahren ist hier schon einiges geleistet worden, angesichts des viel-fältigen, weiter zunehmenden Bedarfes und der bleibenden Herausforderungen ist es jedoch noch nicht ausreichend. Häufig genügt die personelle Besetzung entweder nur für häufig benötigte Einzelfall-Hilfe oder für unterstützende Angebote in den Lerngruppen. Hier fehlt es noch am Bewusstsein für ihre Wichtigkeit. Erschwerend kommen hier auch die Problematiken durch die Corona-Pandemie hinzu, die den Bedarf auch an Schulsozialarbeiter*innen erhöhen wird in der Zukunft. Durch eine COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf wurde nachgewiesen, dass momentan fast jedes dritte Kind psychisch auffällig ist. Vor der Pandemie war es nur jedes fünfte Kind. Es müssen von den Ländern und den Kommunen mehr Mittel für Schulsozialarbeit eingesetzt werden; mehr Stellen, Räume und Sachmittel finanziert werden. Wir wissen jedoch von sehr positiven Erfahrungen durch einzelne sehr engagierten Sozialarbeiter*innen. Die Konzepte müssen weiterentwickelt und die Handlungsspielräume der Schulsozialarbeiter*innen, über den Schulraum hinaus, in die weiteren Lebensbereiche der Kinder und Jugendlichen hinein, erweitert werden. Das heißt, über die Unterstützung in den Schulfächern hinaus brauchen die Sozialarbeiter*innen und Kinder Handlungsspielräume in weitere Lebensbereiche hinein, um Vertrauen aufzubauen und damit die Basis für erfolgreiche Inklusion herzustellen. Möglich wäre auch zusätzlich der Einsatz von weiteren qualifizierten Kräften, wie Heilerzieher*innen oder Ergotherapeut*innen, und die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team mit Lehrer*innen und Eltern. Zudem sollten Schulsozialarbeiter*innen – wie auch allen anderen (sozial)pädagogischen Berufe – für ihre unentbehrliche Arbeit eine adäquatere Bezahlung erhalten. Außerdem sollte diesen Berufsgruppen mehr zeitliche Ressourcen in Form von einer größeren/breiteren/vielfältigeren Zahl an Fachkräften ermöglicht werden.

Sandra Laaz (DIE GRÜNEN): Der Landkreis ist gut aufgestellt, es kann aber wie immer in diesem Bereich noch mehr getan werden. Während früher Schulsozialarbeit vor allem an Brennpunktschulen angesiedelt war, weiss man heute, dass sie an allen Schulen eine wichtige Aufgabe einnimmt. Wir Grünen setzen uns schon länger dafür ein, eine verpflichtende Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Schule im Sozialgesetzbuch zu verankern.

Thomas Riedel (FDP): Zuerst möchte ich mir dazu ein Bild machen, bevor ich vollmundige Versprechen abgebe. Versprechen aber kann ich, dass mir Belange von Kindern in jedem Fall wichtig sind und ich daher sicherstellen werde, wenn wir die Möglichkeit bekommen, dass wir im Team einen verstärkten Fokus auf die Maßnahmen haben werden.

Marian Zachow (CDU): Der Landkreis Marburg-Biedenkopf bietet seit vielen Jahren Sozialarbeit an Schulen an und hat sie über die Jahre kontinuierlich ausgebaut. In allen Schulformen von der Grundschule über die Weiterführenden Schulen bis zu den Berufsschulen wird Sozialarbeit an Schulen inzwischen angeboten. Auch mit der Einführung der UBUS Kräfte durch das Land Hessen wurde der Ausbau der kreiseigenen Angebote an Sozialarbeit an Schulen fortgesetzt. Eine enge Vernetzung und ein regelmäßiger Austausch der unterschiedlichen Kräfte an den Schulen und mit dem Staatlichen Schulamt bieten eine hervorragende Ausstattung mit Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern.

Jana Groth (Klimaliste): Diese sollte im multiprofessionellen Team praxisnah erstellt werden. Die „bestmögliche Förderung“ kann im Einzelfall bzw. vorerst jedoch auch die Fortsetzung des Schulbesuchs einer sehr guten Förderschule (wie wir sie hier in Dautphetal/Hommertshausen mit der Hilde-Heinemann Schule haben) sein. Hier haben die Kinder ihre gewohnte, sehr gut auf sie zugeschnittene Förderung durch Sonderpädagog*innen in bereits baulich angepassten Schulräumen. Eine inklusive Schullandschaft sollte unserem Verständnis nach zudem auch dahin entwickelt werden, dass Menschen und Familien gar keine Förderanträge mehr stellen müssen für ihre Kinder, sondern dass den jeweiligen Schulen pauschale Ressourcen zugeteilt werden, die die jeweiligen Lehrer*innen bedarfsgerecht und niedrigschwellig auf die jeweiligen Klassen pro Schuljahr aufteilen können. Durch die Dichotomie von Normalität und Abweichung beginnt schon die Diskriminierung der Menschen. Die Frage, die wir uns in dem Kontext stellen müssten, ist, wie wir Kinder auf ihren Entwicklungsweg begleiten können, ohne dass wir Normalität und Abweichung definieren müssen, und gleichzeitig aber auch nicht die Orientierung dabei verlieren. Dies ist durch ein Modell, wie oben beschrieben, dass Schulen Ressourcen pauschal zugeteilt werden, ohne dass Eltern Ressourcen beantragen müssen für ihre Kinder, ein Stück weit mehr gegeben. So können niedrigschwellig ohne Etikettierungen Kinder dabei unterstützt werden, ohne dass Eltern oder Familienangehörigen Anträge auf Teilhabe auf Bildung stellen müssen.

Sandra Laaz (DIE GRÜNEN): -

Thomas Riedel (FDP): Hier komme ich zurück zu dem, was ich bereits oben erwähnt hatte. Zuerst muss ich mir einen Überblick verschaffen (können), um dann anschließend Maßnahmen im Team zu definieren und aber auch kurzfristig umzusetzen. Wenn ich momentan sehe, dass ausreichend Geld für die Digitalisierung der Schulen vorhanden ist, aber nur ein Bruchteil davon in der Realität abgerufen und eingesetzt wird, sehe ich, dass es bei der Umsetzung und Implementierung mangelt. Ob das bei der Inklusion auch so ist, vermag ich nicht zu sagen, ich würde aber das nicht grundsätzlich ausschließen.

Marian Zachow (CDU): Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es zwei zuständige Schulträger. Neben dem Landkreis auch die Universitätsstadt Marburg. Als Flächenlandkreis ist es unser politisches Ziel die Schulstrukturen in der Fläche zu erhalten. Mit dem Ziel „Kurze Beine, kurze Wege!“ sollen auch und gerade in den kleineren Städten und Gemeinden die inklusiven Schulen entstehen. Viele Schulbauten sind dabei Denkmalgeschützt oder topographisch in zum Teil steilem Gelände vor vielen Jahrzehnten errichtet worden. Es gilt jetzt nach und nach erhebliche Investitionen an den Schulbauten vorzunehmen, um diese wo immer möglich zur inklusiven Nutzung umzubauen. Uns ist durchaus bewusst, dass mit dem Investitionsprogramm zwar ein weiterer großer Schritt vollzogen wird, aber noch viele weitere Anstrengungen notwendig sein werden.

Jana Groth (Klimaliste): Zunächst einmal die Fakten: Behörden müssen allen Bürger*innen bei ihren sozialen Rechten helfen (§ 2 SGB I). Eltern können eine zusätzliche Hilfe für ihr Kind beantragen, wenn es alleine in der Schule nicht zurechtkommt. Die Eltern stellen einen formlosen Antrag auf „Teilhabe an Bildung“ (ab 11.2020 § 112 SGB IX oder § 35a SGB VIII). Die Gesetze regeln, wie Eltern den Antrag stellen müssen. Sie sagen auch, wie die Behörde den Antrag dann bewilligen muss. Gerichte (z. B. das Bundessozialgericht) haben erklärt, welche Aufgaben die Assistenz erfüllen soll. Die Schulbegleitung kann eine Fachkraft oder eine sonstige Person sein. Schulbegleitung muss immer von einer geeigneten Person durchgeführt werden. Die Wahl der Person hängt von dem besonderen Bedarf des Kindes ab. Die Schulbegleitung muss sich über ihre Aufgaben in-formieren und dazulernen. Es ist absolute Pflicht einer Kommune, diese Form von Teilhabe eines Menschen am Schulunterricht und dem Weg zur oder von der Schule nach Hause zu 100 Prozent zu unterstützen. Hierfür muss es ein solides Finanzierungssystem der Kommunen geben, denn dies besagt das Sozialgesetzbuch in den §§ 112 und 35a SGB.

Der paritätische Wohlfahrtsverband formuliert dies wie folgt: Inklusion hat zum Ziel, allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen. Nicht mehr die Integration von Außenstehenden, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderung steht im Fokus. Demzufolge müssen in allen Lebensbereichen Strukturen entstehen, die Menschen mit Behinderung ungehinderten und gleichberechtigten Zugang ermöglichen. Dies betrifft auch und insbesondere den Bereich Bildung (Art. 24 UN-BRK), demzufolge auch die Schule. Das bedeutet, dass nicht die Schüler*innen sich in ein bestehendes starres System integrieren müssen, sondern es im Gegenteil Aufgabe der Schule ist, dafür Sorge zu tragen, dass alle Schüler*innen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – am Unterricht teilnehmen können. Der gemeinsame Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in einer Regelschule sollte „Normalfall“ sein. Genau hier gilt es anzusetzen. Neben der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel für die Menschen mit Bedarf an Teilhabeassistent*innen MÜSSEN Kommunen in den von ihnen als Schulträger unterstellten schulischen Einrichtungen alle Maßnahmen ergreifen, um eine Teilnahme von Menschen mit Behinderung am Schulalltag zu ermöglichen. Zudem sollte zur Erarbeitung von notwendigen Konzepten der Teilhabe ein runder Tisch in den jeweiligen Kommunen eingerichtet werden, an dem neben Experten*innen aus dem politischen Bereich auch Expert*innen aus allen fachspezifischen pädagogischen Bereichen zusammensitzen und beraten. Hier bedarf es aller an Schule beteiligter Menschen. Die erfahrungsreichen Lehrkräfte müssen in die Planungen miteinbezogen werden. Ebenso müssen Eltern und Kinder Bedürfnisse äußern und die relevanten praktischen Erfahrungen mitteilen können. Nur dann hat die Verwaltung die erforderlichen Informationen aller beteiligten Seiten, um eine Entwicklung und die nötigen Anforderungen hierfür abzubilden. Gerade unter der Entwicklung der Ganztagsschule zeigt sich, dass hier eine Entwicklung ohne Einbeziehung aller Beteiligten stattfindet. Hinsichtlich der Problematik in der Umsetzung von Inklusion ist es wohl fraglich, ob es in der Kürze möglich ist, all den Veränderungen, die nötig sind. gerecht zu werden. Klappt es nicht im Halbtag, wie soll es dann im Ganztag funktionieren? Dort, wo Kinder mit besonderem Bedarf ganztägig gut aufgehoben sein sollen.

Sandra Laaz (DIE GRÜNEN): Die Schulen sollten mehr Verantwortung bekommen. (Fuldaer Modell). Ich würde es präferieren, wenn Schulbegleitung ausgehend von der Jugendhilfe stärker als Infrastrukturleistung ausgestaltet würde. Auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung, werden die SchulbegleiterInnen dann fest an einer Schule eingesetzt, haben eine Aufgabenbeschreibung und es gibt verschriftlichte Vereinbarungen zur Kooperation im Schulgeschehen. Eine Einzelfallhilfe ist dann nur erforderlich, wenn es einen über die Infrastrukturleistung hinausgehenden individuellen Bedarf gibt. Damit würde für die meisten Kinder auch die Notwendigkeit entfallen, diagnostische Verfahren zur Feststellung einer Behinderung im Sinne des SGB VIII oder des SGB IX über sich ergehen zu lassen.

Thomas Riedel (FDP): Sicher ein wichtiges Thema, allerdings habe ich die Antworten dazu bereits oben gegeben. Um wirklich sinnvolle und umsetzbare Maßnahmen festzulegen, muss ich den Status, die Möglichkeiten und die Problemfelder detailliert kennen. Dann kann man diese auch – Schritt für Schritt angehen. Leere Wahlkampfversprechen werden Sie von mir zu solch wichtigen Themen nicht bekommen, sondern nur, wenn ich die Hintergründe und die Implikationen besser verstehe.

Marian Zachow (CDU): Teilhabeassistenz ist ein gesetzlicher Rechtsanspruch der selbstverständlich auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf erfüllt wird. Sie ist eine individuelle Hilfe fürs Kind, welche neben und unabhängig von der eigentlichen pädagogischen bzw. sonderpädagogischen Förderung geleistet wird. Teilhabeassistenz ist kein Ersatz für fehlende Förderschullehrkräfte. Ziel von Teilhabeassistenz ist es, die behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen und dafür zu sorgen, dass das Kind am Leben in der Schule und am Unterricht/Lernstoff teilhaben kann. Das wird mit dem Ausbau von Ganztagsangeboten an Schulen entsprechend ausgeweitet werden müssen.

Jana Groth (Klimaliste): Die Universitätsstadt Marburg und der Landkreis Marburg-Biedenkopf wurden in den Jahren 2015 bis 2018 als „Modellregion Inklusion des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Bereich Freizeit für Kinder und Jugendliche“ gefördert und mit einer begleitenden Finanzierung durch die „Aktion Mensch“ für eine Koordinierungsstelle ausgestattet.

So konnte das Anliegen, eine inklusive Entwicklung in der Freizeit junger Menschen voranzutreiben, mit vielen modellhaften lokalen Projekten erprobt und auf den Weg gebracht werden. In dieser Zeit wurden öffentlichkeitswirksame Maßnahmen sowie Fortbildungen zur Begleitung des Modellvorhabens durchgeführt, sodass das Thema verstärkt Aufmerksamkeit gefunden hat. Die Erkenntnisse dieser Phase sind Grundlage eines deutlichen Veränderungsprozesses in der Planung und Realisierung von Freizeitprojekten in der Region geworden. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf existiert folglich bereits ein dichtes Netz an Beratungsstellen: Hierzu gehören die Jugendförderung der Stadt sowie des Landkreises, die Träger der Behinderten- und Jugendhilfe wie der „Verein zur Förderung der Inklusion behinderter Menschen“ (fib e. V.), die Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. (blista), das Lebenshilfewerk Marburg-Biedenkopf e. V., der Verein zur Förderung bewegungs- und sportorientierter Jugendsozialarbeit (bsj e. V.), die Vertreter*innen der Gemeinwesenarbeit und der Behindertenbeiräte sowie der Paritätische Hessen. Das Netzwerk wurde zur tragenden Säule der Diskussion über Potentiale einer inklusiven Ausgestaltung von Aktionen und Angeboten. Zudem gibt es den Verein EUTB Marburg-Biedenkopf des Netzwerkes für Teilhabe und Beratung e. V. (kurz: NTB). Die Fachstelle Teilhabeberatung sowie die Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) werden finanziert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Dieses aus unserer Sicht hervorragende und engmaschige Netz von Beratungsstellen gilt es auch in Zukunft maßgeblich mit den notwendigen finanziellen Mitteln und dem für die Bedürfnisse optimal passenden Fachpersonal auszustatten. Die Bearbeitung hat uns Freude bereitet und wir würden uns freuen, wenn wir uns in Zukunft einmal direkt mit Ihnen – zum Beispiel im persönlichen Gespräch – austauschen könnten.

Sandra Laaz (DIE GRÜNEN): Ja, hier gibt es verschiedene Angebote, u. a. auch die EUTB. Das Angebot könnte allerdings dezentraler ausgebaut werden.

Thomas Riedel (FDP): Ich stehe zur Wahl im Kreistag. Somit sind wir für 22 Städte und Gemeinden zuständig. Ihre Frage bezieht sich somit nicht nur auf eine Gemeinde sondern 22 im gesamten Kreisgebiet. Es gibt bereits solche Beratungsstellen im Kreis. Wie vollumfänglich kann ich erst sagen, wenn ich im Kreistag bin und dazu nähere Informationen erhalten kann.

Marian Zachow (CDU): Ja, im Landkreis Marburg-Biedenkopf (einschließlich der Universitätsstadt Marburg) gibt es den geförderten Verein Netzwerk für Teilhabe und Beratung e. V., darüber wird auch die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung und die Peer-Beratung vor Ort angeboten. Neben umfangreicher finanzieller Förderung steht der fachliche Austausch zur Zielerreichung der Inklusion im Vordergrund. Ein inklusive Bildungslandschaft sowie die Teilhabe von allen Menschen in der Gesellschaft ist eine Herausforderung, der wir uns als CDU Marburg-Biedenkopf gerne stellen und die wir in den zurückliegenden Jahren durch zahlreiche Maßnahmen und Initiativen schon gut voranbringen konnten. Gleichwohl ist es eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung an der alle mitwirken müssen.